Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Bei Erbschaft kein ALG II

Eine derbe Schlappe hat der Landkreis Celle im Sommer vor dem Sozialgericht Lüneburg hinnehmen müssen. Mit einem Mietwertgutachten wollte er die Angemessenheitsobergrenze für Hartz -IV-Leistungsberechtigte nach unten drücken. Doch die Lüneburger Richter wiesen die dort ermittelten Werte in einem Beschluss vom August 2009 als untauglich ab.

Ein ausgezahltes Erbe gilt als anrechenbares Einkommen und wird somit auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Ein ausgezahltes Erbe gilt als anrechenbares Einkommen und wird somit auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet, urteilte das Sozialgericht Saarbrücken. In dem vorliegenden Fall hatte ein 55 Jahre alte Frau eine anteilige Erschaft angetreten und erhielt aus dem Erbschaftsnachlas 12.700 Euro auf ihr eigenes Konto. Die Tochter der Erbin erhält ebenfalls das ALG II, so dass Mutter und Tochter insgesamt 700 Euro monatlich an Sozialleistungen erhalten.

Die zuständige Arge berechnete daraufhin den Bedarf für die kommenden 12 Monate. Zuvor hatte die zuständige Behörde von dem Erbe die anteiligen Kosten für Nachlassgebühren, Bestattung, Grabstein und Auflösung der Wohnung der Verstorbenen abgezogen. Außerdem wurde der Versicherungs-Freibetrag abgezogen. Nach den Berechnungen der Arge würde demnach ein Betrag von 870 Euro an finanziellen Mitteln für die Erben entstehen, also 170 Euro mehr. Daraufhin hob die Behörde den ALG II Bescheid auf. Gegen die Aufhebung klagte die Erbin vor dem Sozialgericht Saarbrücken. Doch das Gericht folgte der Ansicht der Behörde im Urteil: Az.: S 21 AS 5/08. Ein Erbe gilt als Einkommen und wird laut SGB II angerechnet. (25.03.2009)


Mieter-Tipps - Ihre Rechte und Pflichten
Haben Sie Fragen zum Mietrecht?

Hartz IV: Krankengeld ist Einkommen Hartz IV Regelsatz anheben auf 500 Euro?