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CDU und Gericht bremsen Mindestlohn aus

Die Hartz-IV Empfänger werden durch die Arge Köln vermittelt. Der Sprecher des Kulturamtes Köln wolle auch nur Erwerbslose zum Minimal-Lohn beschäftigen, die "auch wirklich wollen". Erwerbslosen Gruppen fragen sich, warum keine regulär Beschäftigte eingesetzt werden.

Nach dem Berliner Urteil zum Post Mindestlohn will die CDU den Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) ausbremsen. Der Mindestlohn im Postgewerbe ist in akuter Gefahr

In der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht in Berlin die Verordnung zum Post- Mindestlohn für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten mehrere Post Firmen, die als Argument vorbrachten, dass der Mindestlohn im Post- und Zustellgewerbe die Existenz akut gefährden würde. Das Berliner Verwaltungsgericht gab den Klägern Recht und und urteilte, dass die Bundesregierung zu Unrecht die einzelnen Tarifverträge der unterschiedlichen Post-Firmen nicht beachtet. Der Arbeitsminister Olaf Scholz habe "gesetzliche Ermächtigung überschritten".

Seit Beginn des Jahres gilt im Postgewerbe ein Mindestlohn zwischen 9,80 Euro in den alten Bundesländern und 8 Euro in den neuen Bundesländern. Die Bundesregierung hatte den Post Mindestlohn im Dezember über das Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt. Keine Post-Firma darf seit dem diese Lohn-Mindestvereinbarung unterschreiten.

Der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) will jedoch mit 2 weiteren Neuregelungen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn weiter voran treiben. Doch das Kanzleramt und die CDU Bundesfraktion sieht sich in ihrer ablehenden Haltung gegenüber dem Mindestlohn durch das Urteil in Berlin bestätigt. Kalter Wind weht nun Olaf Scholz entgegen und der Arbeitsmarktexperte der CDU, Ralf Brauksiepe provozierte, in dem dieser das Urteil als derzeit allgemein gültig an sieht. "Die Frage, wie mit konkurrierenden Tarifverträgen umzugehen ist, ist bedeutsam - Scholz darf nicht die Hände in den Schoß legen und bis zur letztinstanzlichen Klärung warten", so Brauksiepe und legte noch einen nach: "Im laufenden Gesetzgebungsverfahren ist von diesem Urteil auszugehen."

Bisher ist jedoch nur der Post Mindestlohn in erster Instanz für rechtswidrig erklärt worden. Das Bundesarbeitsministerium legte nun Berufung ein. Scholz erklärte "Der Mindestlohn für Briefdienstleister gilt". Ein neu geschaffenes Entsendegesetz soll dann die Bedenken des Gerichts ausräumen. Der Weg für einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn ist nun steiniger geworden. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium für Arbeit in zweiter Instanz vor Gericht erfolg haben wird. Alles sieht jedoch danach aus, dass die Union weiterhin versuchen wird, den Mindestlohn zu kippen, mit oder auch ohne Gerichtsentscheidung. (11.03.2008)

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