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Hartz IV: Sozialamt Düren verweigert Grundrecht

Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte. 2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen

Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee, ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.

Schon im November 2005 war dem Mitstreiter der Initiative schriftlich angedroht worden, dass er nur mit ausdrücklicher Genehmigung im örtlichen Sozialamt Informationsblätter verteilen dürfe. Andernfalls drohe ihm Hausverbot. Am 30.11. 2006 suchte er erneut das Sozialamt auf und übergab in Gesprächen mit anderen Betroffenen einen Handzettel mit einem Weihnachtsgruß. H.K. selbst ALG II-Empfänger kann das Rathaus jetzt nur noch mit einem jeweils zu stellenden Ausnahmeantrag aufsuchen, um seine Angelegenheiten zu klären. Die ELKO ihrerseits bezeichnete die Aktion des Sozialamtes als den Versuch die Behörde von kritischen Meinungsäußerungen und demokratischen Mitteln frei zuhalten und kündigte rechtliche Gegenmaßnahmen an.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete diese drastische Maßnahme als unverhältnismäßig. Es zeige sich offensichtlich, dass die Dürener Behörde überhaupt kein Interesse habe, dass Betroffene über ihre tatsächlichen Rechte aufgeklärt werden. Erneut würde sich bestätigen, dass die Hartz IV-Verwaltungen sich abschotten würden und Bürgernähe für sie ein Fremdwort sei. (PM Elo- Forum, 12.12.06)

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