Aus einer alleinerziehenden Mutter wurde schnell eine angebliche Hartz IV Betrügerin

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Viele Zeugen aber Einstellung des Verfahrens

Die Jobcenter sind schnell bei der Sache, wenn es darum geht, Hartz IV Beziehende bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, wenn einige Angaben von der Realität abweichen. Nicht selten landen bislang unbescholltene Bürger wie Verbrecher vor Gericht, wie dieser Fall zeigt.

Gleich 3 Jobcenter-Mitarbeiter geladen

Am Kitzinger Amtsgericht war ein großer Auflauf. Gleich 3 Sachbearbeiter des hiesigen Jobcenters waren als Zeugen geladen. Angeklagt war eine alleinerziehende Mutter. Sie soll Hartz IV Betrug begangen haben. Am Ende wurde das Verfahren jedoch eingestellt.

Die Großen lässt man laufen und die Kleinen sperrt man ein

Nicole sang einst: “Die Großen lässt man laufen und die Kleinen sperrt man ein”. Während Kozerne Millarden an der Steuer vorbei navigieren, werden aus Hartz IV Beziehern schnell “Betrüger”, weil sie Angaben vergessen haben oder diese etwas abweichen. Entdeckt das Jobcenter kleinere Fehler in den Angaben, wird sofort Anzeige erstattet. Nicht selten landen die Betroffenen dann wie Verbrecher vor Gericht.

Im verhandelten Fall ging eine alleinerziehende Mutter einem Teilzeitjob nach. Weil das prekäre Arbeitsverhältnis nicht ausreichte, um auch die Kinder zu ernähren, stellte die 45-Jährige im Jahre 2014 ein Hartz IV Antrag. Das Einkommen des Teilzeitjobs gab die Angeklagte an.

Jobben im Gasthof flog auf

Dass sie aber nebenbei ab und zu in einem Gasthaus etwas dazu verdiente, weil das wenige Geld nicht ausreichte, gab die Mutter zweier Kinder später nicht an. Das aber hatte jedoch Folgen. Das Jobcenter bekam davon Wind und forderte für insgesamt 9 Monate rund 1600 EUR zurück. Zusätzlich stellte die Behörde einen Strafantrag.

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Gerichtsverhandlung erst nach 5 Jahren

Warum das Verfahren erst 5 Jahre später eröffnet wurde, wusste niemand so genau. Eine geladene Jobcenter-Mitarbeiterin, die als Zeugin aussagen sollte, konnte sich auch nicht mehr genau an den Fall erinnern. “Ich könnte mich sicher daran erinnern, wenn es nicht so lange her wäre”, sagte sie vor Gericht.

Widerspruch reduzierte Schadenssumme

Unklar blieb auch, warum die Schadenssumme nach einem gestellten Widerspruch auf 600 EUR reduziert wurde. Warum der Nebenjob in der Gaststätte im Hartz IV Antrag ungenannt blieb, das konnte die Angeklagte nicht erklären. “Ich dachte, ich hätte alles gesagt”, sagte sie vor Gericht. “Ich habe nie eine Betrugsabsicht gehabt”, beteuerte sie. “Ich habe das Geld für die Kinder gebraucht! Freiwillig wäre ich nie da hingegangen!”

Nachdem Angeklagte und Zeugen vor Gericht aussagten, zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Die Richterin resümierte: Der “Betrug” ist nunmehr 5 Jahre her. Die Angeklagte ist weder vorbestraft, noch bestehe eine Widerholungsgefahr.

Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft beantragte danach Einstellung des Verfahrens. Zur Auflage sollte die Angeklagte allerdings noch 500 EUR zahlen. Dennoch konnte sich die Staatsanwaltschaft es nicht verkneifen noch einmal einen “guten Rat” zu geben: “Bei Anträgen ganz penibel sein und lieber dreimal drauf schauen, ob alles richtig ist.” Die Angeklagte sagte zum Ende des Verfahrens sichtlich erleichtert: “Nie wieder Jobcenter!”

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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