Hartz IV-Urteil: Kosten der Unterkunft müssen regelmäßig überholt sein

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Das Sozialgericht Cottbus entschied in seinem Urteil vom 19. Juli 2018 (AZ.: S31 AS 1237/15): Jobcenter müssen die Angemessenheit der Unterkunftskosten regelmäßig neu ermitteln.

Jobcenter übernimmt nur angemessene Wohnkosten

Das Jobcenter hat enge Vorgaben, was die Übernahme von Wohnkosten betrifft. Es orientiert hierbei an einer selbst ermittelten „Angemessenheit“ der Wohnkosten. Diese gibt Höhe der Mietkosten sowie Größe der Wohnung vor und orientiert sich an dem ortsgebundenen Mietspiegel.

Wichtiges Urteil legt Aktualität der Angemessenheit fest

Ein großes Problem bei der Angemessenheit der Miete war stets, dass diese sich an einem veralteten Mietspiegel orientierte und die ständig steigenden Mieten nicht miteinrechnete. Die Folgen sind Wohnungsknappheit und eine unvollständige Übernahme der Wohnkosten. Betroffene müssen die Miete mit dem Regelsatz ausgleichen, um ihre Wohnung zu halten.

Das Sozialgericht Cottbus entschied nun, dass die Vorgaben der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht auf unbestimmte Zeit erfolgen dürfen. Marktveränderungen müssen miteingerechnet werden. Deshalb gilt: Auch Mietspiegel, die nach einem schlüssigen Konzept erstellt wurden, müssen alle 2 Jahre aktualisiert werden. Alle 4 Jahre muss der Mietspiegel sogar komplett neu ermittelt werden. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein realistischer Quadratmeterpreis als Angemessenheitsgrenze gilt.

Vorgaben zur Ermittlung des Mietspiegels

Ebenfalls legte das Sozialgericht Cottbus fest, nach welchen Kriterien das Jobcenter Angemessenheitsgrenzen festlegen muss. Wichtig ist zum Beispiel:

  • Um welche Art von Wohnung es sich handelt
  • Standard der Wohnung
  • Brutto- oder Nettokaltmiete
  • Wohnungsgröße
  • Repräsentativität der Daten

Das Urteil gibt Hoffnung, dass den Jobcentern bei der Festlegung der Angemessenheitsgrenzen nun stärker auf die Finger geschaut werden. Eine Verdrängung von einkommensschwachen Personen in Randgebiete von Städten findet bereits statt. Dies verstärkt die Spaltung der Gesellschaft und den Ausschluss von Leistungsempfängern.

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