Zurück zu Hartz IV: Harte Strafen geplant – Kein Bürgergeld ohne Jobannahme

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Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigt an, Bürgergeld-Bedürftigen, die keine Jobangebote annehmen, die Leistungen komplett zu streichen – für bis zu zwei Monate. Lediglich Heizung und Unterkunft sollen bezahlt werden.

Drastische Verschärfungen beim Bürgergeld

2024 soll sich die Situation für Menschen, die vom Bürgergeld abhängig sind, drastisch verschärfen. Ein Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sieht vor, Zahlungen komplett zu streichen für diejenigen, die sich weigern, einen Job anzunehmen.

„Wer Angebote verweigert, muss mit harten Konsequenzen rechnen“

Dem Arbeitsministerium zufolge gebe es „einige wenige Beziehende von Bürgergeld, die Jobangebote beharrlich verweigerten“. Der Staat sei darauf angewiesen, dass nur diejenigen Hilfe in Anspruch nähmen, die sie benötigten.

Heil sagte, laut BILD: „Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden weiß, dass Arbeit einen Unterschied macht und arbeitet konstruktiv mit. Klar ist aber auch: Wer dabei nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit harten Konsequenzen rechnen.“

Vollständiger Leistungsentzug

Der Regelsatz soll für die Betroffenen für bis zu zwei Monate total gestrichen werden, so wie es bei Hartz IV auch bereits möglich war und vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde. Damit die Betroffenen nicht auf der Straße stehen, sollen nur Unterkunft und Heizung bezahlt werden. Derzeit dürfen die Jobcenter höchstens 30 Prozent des Bürgergelds als Strafmaßnahme kürzen.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 05.11.2019 (AZ: 1BvL 7/16): Eine Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelsatzes sei zulässig, „da ihr eine generelle Eignung zur Erreichung des Zieles, durch Mitwirkung die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, nicht abzusprechen sei.“

Weitergehende Kürzungen nach wiederholten Pflichtverletzungen seien jedoch unzulässig, da sie erheblich in das Existenzminimum eingriffen. Auch stünde die Eignung solcher Sanktionen nicht fest. Das gelte auch für eine völlige Kürzung. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums ist damit so gut wie sicher.

Applaus von AfD und CDU / CSU

Die AfD zieht seit Monaten gegen die Zahlung des Existenzminimums in Form des Bürgergeldes zu Felde. Der AfD- Politiker René Springer formuliert, dass „nun offenbar auch beim Arbeitsminister der Groschen gefallen (ist). Insofern begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich, dass Arbeitsminister Heil auf den Kurs der Vernunft einschwenkt.“

Auch Stephan Stracke (CSU), der durch seine Rundumschläge gegen Sozialleistungen für die Ärmsten bekannt ist, frohlockt: „Wir warnen als CDU/CSU seit Langem davor, dass zu lasche Bürgergeld-Sanktionen zu weniger Vermittlung in Arbeit führen.“

FDP sieht die Tür offen für weitere Attacken

Finanzminister Christian Lindner wettert beharrlich gegen das Bürgergeld und andere Unterstützung für die finanziell Schwächsten. Wie die AfD ist auch er erfreut: „Vor allem wird die Akzeptanz des Sozialstaats gestärkt, wenn auch Gegenleistungen gefordert werden.“ Die geplanten Sanktionen sind für Lindner offensichtlich ein „trojanisches Pferd“, um das Bürgergeld en gros abzusägen. So fügt er hinzu:

„Das System unserer Sozialleistungen muss daraufhin geprüft werden, dass sich Arbeit stets mehr lohnt als der Verzicht auf einen Job.“ Im Klartext bedeutet das: Arbeitssuchende unter das Existenzminimum drücken statt Löhne zu erhöhen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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