Witwenrente steigt so: Weniger Einkommen und die Witwenrente kann steigen

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Die Witwenrente steigt, wenn eigenes Einkommen sinkt. Denn bei der Witwenrente wird das Einkommen mit einem kompliziertem Regelwerk angerechnet, wenn der Freibetrag überschritten wird.

Die Anrechnung des Einkommens kann zu Veränderungen in der Höhe der Witwenrente führen, insbesondere wenn das eigene Einkommen schwankt. Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöbbel gibt einen Überblick über die die Zusammenhänge und gibt hilfreiche Tipps.

Einkommensanrechnung: Steigendes eigenes Einkommen und fallende Witwenrente

Der Rentenexperte Peter Knöbbel erklärt, dass die Logik der Einkommensanrechnung bei der Witwenrente relativ klar ist. Sinkt das eigene Einkommen neben der Rente, kann die Witwenrente steigen. Hier spielt die Einkommensentwicklung eine wichtige Rolle.

Der Knöppel weist darauf hin, dass die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente nach § 97 SGB VI erfolgt, wobei es einen Einkommensfreibetrag gibt.

Das Prinzip der Einkommensanrechnung

Die Logik hinter der Einkommensanrechnung ist simpel: Je geringer das eigene Einkommen neben der Rente ist, desto höher könnte die Hinterbliebenenrente ausfallen. Doch es gibt Grenzen, die beachtet werden müssen.

Der gesetzliche Einkommensfreibetrag

Der gesetzliche Einkommensfreibetrag errechnet sich aus dem 26,4-fachen, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (3760), was knapp 992 € entspricht. Dies stellt die Grenze dar, unterhalb derer keine Anrechnung auf die Witwenrente erfolgt.

Anspruch auf Neuberechnung

Knöbbel betont, dass bei einer erheblichen Differenz von mindestens 10% zwischen dem eigenen Einkommen und der Altersrente ein Anspruch auf eine höhere Witwenrente besteht. In diesem Fall sollten Betroffene einen Antrag bei ihrer Rentenversicherung stellen und eine Neuberechnung der Witwenrente verlangen. Dieser Prozess läuft jedoch nicht automatisch ab, sondern erfordert eine aktive Initiative seitens des Betroffenen.

Zeitpunkt der Neuberechnung

Die Neuberechnung erfolgt in der Regel erst zum 1.7. des Folgejahres automatisch. Dies könnte jedoch zu finanziellen Einbußen führen, da während dieser Zeit eine geringere Witwenrente gezahlt wird. Daher empfiehlt der Rentenanwalt, zeitnah einen Antrag zu stellen, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

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Antragstellung bei deutlicher Einkommensänderung

Liegt das eigene Einkommen dennoch über dem Freibetrag, die eigene Rente aber deutlich darunter, besteht die Möglichkeit einer Neuberechnung der Witwen- oder Witwerrente. Dies gilt insbesondere, wenn die Einkommensänderung mindestens 10 Prozent beträgt.

Insbesondere wenn die Einkommensänderung mehr als 10 Prozent beträgt und das Einkommen weiterhin über dem Freibetrag liegt, besteht ein Anspruch auf eine höhere Witwenrente.

Handlungsempfehlungen für betroffene Rentner

Knöbbel empfiehlt Betroffenen, bei einer solchen Situation einen Antrag auf Neuberechnung der Hinterbliebenenrente bei der Rentenversicherung zu stellen. Automatisch erfolgt diese Neuberechnung nicht, daher ist eine eigenständige Initiative notwendig.

Wichtige Hinweise zu Ausnahmen

Es gibt bestimmte Einkommensarten, die nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden dürfen, insbesondere bei sogenannten Altfällen nach Paragraph 114 des Sozialgesetzbuches IV. Es ist ratsam, sich hier genauer zu informieren.

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