Wer hilft mir bei Fragen zum Bürgergeld? 5 Tipps, um Hilfe zu bekommen

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Wer Bürgergeld bezieht, hat oft auch Probleme mit dem Jobcenter. Wer dann einen Anwalt für Sozialrecht sucht, wird oft feststellen, dass es erstens nicht allzu viele Anwälte gibt, die sich auf das Thema Sozialrecht spezialisiert haben und zweitens die wenigen engagierten Fachanwälte oft überlastet sind.

In diesem Artikel wollen wir dennoch einmal aufzeigen, wo und wie Hilfesuchende Antworten finden können.

1. Das Jobcenter fragen

Die Jobcenter haben eine Beratungspflicht nach § 14 SGB I (verschärft in § 14 Abs. 2 SGB II). So hat das Jobcenter, nicht der Antragsteller, darauf zu achten, dass Anträge sachdienlich und vollständig gestellt werden.

Wird z.B. ein Antrag gestellt, auf dem nur Name, Anschrift und “brauche Geld” steht, so hat das Amt darauf hinzuwirken, dass dieser (wirksame) Antrag ergänzt wird.

Niemand darf von der Beratung ausgeschlossen werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Ratsuchende bereits Leistungen bezieht. Unerheblich ist auch die Staatsangehörigkeit des Ratsuchenden sowie sein Wohn- oder Aufenthaltsort.

Häufig kommt es aber zu Auseinandersetzungen mit den einzelnen Behörden, weil z.B. Mehrbedarfe nicht gezahlt oder Anträge abgelehnt werden. Manchmal wissen die Leistungsberechtigten auch gar nicht, dass sie Anträge stellen können, weil sie von der Leistungsbehörde nicht informiert wurden.

2. Unabhängige Beratungsstellen

Unabhängige Erwerbslosengruppen, Beratungsstellen der Diakonie, der Caritas oder der Sozialverbände gibt es in fast jeder größeren Stadt. Häufig ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Einen guten Überblick bietet die Sozialsuchmaschine des Vereins “Tacheles e.V.”.

Unter www.sozialportal.net kann ein Ort eingegeben werden und es werden Beratungsstellen in der Nähe angezeigt.

3. Einen Anwalt fragen

Das Sozialrecht ist nicht unbedingt das beliebteste Fachgebiet für Rechtsanwälte, da die Streitwerte im Sozialrecht nie sehr hoch sind. Dennoch gibt es engagierte Fachanwälte für Sozialrecht, die ihr Rechtsgebiet mit Leidenschaft ausfüllen.

Leider sind viele Kanzleien überlastet, Anfragen werden oft abgelehnt oder Termine erst Wochen im Voraus vergeben.

Für eine anwaltliche Beratung benötigen Sie einen Beratungsschein. Nicht in allen Rechtsfragen ist eine anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich. Ob eine anwaltliche Beratung notwendig ist, prüft das Amtsgericht, bei dem auch der Beratungsschein beantragt wird.

Wenn zum Beispiel Probleme mit dem Jobcenter auch von einer Beratungsstelle gelöst werden können, wird kein Beratungshilfeschein ausgestellt.

Wurde der Beratungsschein bewilligt, können sich die Betroffenen an einen Rechtsanwalt oder, wie bereits erwähnt, z.B. bei Steuerfragen an einen Steuerberater wenden. Der Rechtsanwalt wird dann den Beratungshilfesuchenden beraten und die notwendigen Schritte einleiten.

 Der Beratungsschein deckt dann die außergerichtliche Vertretung durch den Rechtsanwalt ab.

Wenn erforderlich wird der Rechtsanwalt folgende Tätigkeiten im Rahmen des Beratungsschein in die Wege leiten:

  • Schriftverkehr zur Klärung
  • Telefonate mit der Gegenseite (also Jobcenter)
  • Hilfe und Anfertigen von Widersprüchen

Ist eine Klage notwendig, um das eigene Recht durchzusetzen, muss Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der zuvor mit der Beratung beauftragte Rechtsanwalt wird dabei behilflich sein, einen solchen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

Alternativ kann auch der Rechtspfleger beim Amtsgericht beraten und helfen. Mehr dazu haben wir in diesem Artikel geschrieben.

4. Hilfe in einem Hilfeforum im Internet erhalten

Im Internet gibt es eine Vielzahl von Hilfeforen zum Bürgergeld. Die Qualität der Antworten ist jedoch sehr unterschiedlich.

Die Redaktion von Gegen-Hartz.de hat unter der Adresse www.hartz.info ein eigenes Hilfe-Forum eingerichtet. In der Rubrik “Fragen und Antworten” können Fragen zu Problemen beim Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen gestellt werden.

Ein weiteres empfehlenswertes Forum ist das Erwerbslosen Forum Deutschland. Auch hier erhalten Hilfesuchende bei Problemen kompetente Auskunft.

In den Foren profitiert man von den “alten Hasen”, die sich zum Teil sehr gut mit der Materie auskennen. Aber Vorsicht: Die Auskünfte sind nicht rechtssicher, deshalb sollte man z.B. nie auf eigene Faust klagen.

5. Jobcenter-Bescheid prüfen lassen

Was wir generell empfehlen ist, den Erstbescheid aber auch den Weiterbewilligungsbescheid des Jobcenters immer prüfen zu lassen. Es schleichen sich schnell Fehler ein.

Diese Fehler wirken sich oft negativ auf den Leistungsbezug aus. Rechtsanwälte und Beratungsstellen gehen davon aus, dass etwa 30 bis 50 Prozent der Bescheide fehlerhaft sind.

Der Bescheid kann beispielsweise hier online kostenfrei überprüft werden.

Es reicht aus, den Bescheid online hoch zuladen.

Sollte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt oder gar Klage erhoben werden müssen, so sind die Kosten entweder von der Gegenseite zu tragen (wenn die Klage bzw. der Widerspruch gewonnen wird) oder es ist Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Wie ein Jobcenter-Bescheid geprüft wird, haben wir genau erläutert

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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