Wann werden die Schufa-Einträge gelöscht?

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Ein oder mehrere negative Schufa-Einträge können für die Betroffenen gravierende Folgen haben. Kreditanträge werden oft nicht bewilligt, Handyverträge nicht abgeschlossen, ein Mietvertrag nicht geschlossen und selbst der Abschluss eines Monatsabos für das 49-Euro-Ticket kann erschwert werden. Betroffene Schuldner fragen sich daher: Wann werden die Einträge in der Schufa gelöscht?

Auch erledigte Forderungen bleiben gespeichert

Eintragungen in die SCHUFA können schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn es um nicht vertragsgemäß gezahlte Forderungen geht.

Selbst wenn eine solche Forderung beglichen wurde, bleibt der Eintrag in der SCHUFA bestehen – allerdings als “erledigt” gekennzeichnet, wie die “LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.” berichtet.

Dies hat das Amtsgericht Bielefeld bereits im Jahr 2001 unter dem Aktenzeichen 41 C 549/01 entschieden. Das Gericht argumentierte, dass es auch entscheidend sei, wie zuverlässig sich der Schuldner in der Vergangenheit gegenüber seinen Gläubigern verhalten habe.

Ausnahme: titulierte Forderung unter 2.000 Euro

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn eine nicht titulierte Forderung unter 2.000 Euro zeitnah beglichen wird, wird sie nicht in die SCHUFA eingetragen. Ansonsten sind die Fristen für die Löschung von Daten in der SCHUFA nicht einheitlich.

Die wichtigste Frist beträgt drei Jahre und gilt für Forderungen, Voranschriften, Daten aus den Schuldnerverzeichnissen und Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren nach deren Beendigung.

3-Jahres-Frist zur Löschung aus der Schufa

Die wichtigste Frist dauert 3 Jahre und gelten bei:

  • Forderungen nach deren Erledigung
  • Voranschriften
  • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen*, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgerichtnachgewiesen wird.
    (* Beispiele: Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft und Abgabe der Vermögensauskunft)
  • Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren nach deren Beendigung

Speicherung von Daten nach einer Restschuldbefreiung umstritten

Insbesondere die Speicherung von Daten nach einer Restschuldbefreiung ist umstritten. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat im Juli 2021 entschieden, dass eine Auskunftei Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten darf als sie im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht sein dürfen – also nur sechs Monate statt drei Jahre.

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Für andere Fälle ist die Speicherdauer kürzer. Kreditanfragen werden beispielsweise nach 12 Monaten gelöscht. Bei “störungsfreien Verträgen” und Pfändungskonten bzw. Basiskonten erfolgt die Löschung unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung/Kündigung durch den Vertragspartner an die SCHUFA.

  • Kreditanfragen werden nach 12 Monaten gelöscht
  • “störungsfreie Verträge” löscht die SCHUFA unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch den Vertragspartner an die SCHUFA
  • Ebenso werden Pfändungskonten, Basiskonten unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch den Vertragspartner an die SCHUFA gelöscht

Löschung wenn das Mahnverfahren nicht eingehalten wurde

Nach einem Urteil des Landgerichts Schleswig-Holstein in Lübeck muss ein Schufa-Eintrag gelöscht werden, wenn zuvor das Mahnverfahren nicht ausreichend beachtet wurde. Schufa-Einträge belasten Verbraucherinnen und Verbraucher in besonderem Maße, weshalb dem Urteil große Bedeutung beigemessen wird.

Außerdem muss die erste Mahnung mindestens 4 Wochen vor der Meldung an die Schufa erfolgt sein. Vor der Meldung an die Schufa muss der Schuldner informiert und die Forderung nicht bestritten haben. Diese Voraussetzungen sind sehr häufig nicht erfüllt, wie auch das Landgericht Lübeck entschieden hat.

Konkret heißt das, wenn diese Vorraussetzungen nicht erfüllt sind, darf die Schufa den Eintrag nicht speichern! Mehr dazu auch hier.

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