Wer seine Stromkosten nicht zahlen kann, muss mit einer Stromsperre rechnen. Hier sind jedoch ab sofort neue Regelungen in Kraft getreten, die Sperrungen vermeiden sollen. Die wichtigsten Verbesserungen stellen wir vor.
Zum Dezmeber 2021 sind neue Schutzvorschriften zur Sperrung von Energielieferungen in der โVerordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnungโ in Kraft getreten. Diese sollen vor schnellem Abschalten von Strom schรผtzen.
Neuer Stromschulden-Wert bei Stromabschaltungen
Damit der Stromversorger das Recht hat, die Stromversorgung zu kappen, muss ein Schwellenwert erreicht sein. Dieser hat sich nun verรคndert und ist nicht mehr pauschal.
Wie der “Infodienst Schuldnerberatung” berichtet, wurde der Schwellenwert “von bisher 100 EURO auf das Doppelte des monatlichen Abschlags oder einem Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung angehoben.”
Vor Abschaltung mรผssen Schuldner informiert werden
Bevor eine Kappung รผberhaupt stattfinden kann, muss der Stromversorger vor der Unterbrechung der Grundversorgung wegen Zahlungsverzuges den Schuldner informieren. Darรผberhinaus muss der Versorger dazu auffordern, dass Betroffenen Grรผnde fรผr eine Unverhรคltnismรครigkeit der Sperre (Hรคrtefall) vortragen kรถnnen!
Wann gelten Hรคrtefalle?
Bei einem Hรคrtfall muss die Stromsperre z.B. zu gesundheitlichem Schaden fรผhren. Der Strom darf demnach nicht abgeschaltet werden, wenn bettlรคgerige, รคltere Menschen oder Kleinkinder betroffen wรคren.
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Bei einer mรถglichen gesundheitlichen Beeintrรคchtigung, darf die Energiezufuhr ebenfalls nicht gekappt werden. Dies gilt im Besonderen, wenn medizinische Gerรคte fรผr die Vorsorgung zu Hause (Beatmungshilfe, Heimdialyse etc.) benรถtigt werden.
Energieversorger muss รผber Mรถglichkeiten zur Vermeidung von Stromabsperren informieren
Zugleich muss vor einer Stromsperre der Energielieferant in Textform (per Email, SMS oder Brief) รผber Mรถglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung zu informieren (zum Beispiel รถrtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung, Prepaid-Zahlungssysteme, Energieberatungsdienste, Schuldner- und Verbraucherberatung).
Zudem muss der Grundversorger den Schuldner darauf hinweisen, dass er oder sie spรคtestens mit der Sperrankรผndigung eine Ratenzahlungsvereinbarung (โAbwendungsvereinbarungโ) anbieten kann. Betroffene sollten das Angebot wenn mรถglich annehmen, um eine Sperrung zu vermeiden.
Ratenzahlung im zumutbaren Rahmen
Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, sollen die Stromschulden in einem zumutbaren Rahem zurรผckgezahlt werden. Zumutbare Laufzeiten sollen je nach Hรถhe und Einkommen sechs bis 18 Monate betragen.
Wird die Ratenzahlung vor der Stromsperre angenommen, darf der Stromversorger die Stromlieferung nicht mehr unterbrechen.
Acht Werktage vorher muss Stromabschaltung angekรผndigt sein
Neu ist auch, dass eine Stromsperre acht Werktage vorher angekรผndigt werden muss. Bislang wurden drei Tage als ausreichend angesehen. Zusรคtzlich zu einem Brief wurden auch elektronische Kommunikationsmittel wie SMS oder Email eingefรผhrt.
Fรผr die Strom- und Gasversorgung regeln die jeweils weitgehend gleichlautenden ยงยง 19 der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung die Zulรคssigkeit und Voraussetzungen von Sperren bei Zahlungsverzug von Kund/innen.