Schwerbehinderung: Wenn der GdB unbefristet ist – Oft Risiken beim Verschlimmerungsantrag

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In Deutschland leben viele Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die ihnen bestimmte Rechte und Vergünstigungen einräumt. Ein Schwerbehindertenausweis dient dabei als offizielle Anerkennung des Status.

Was passiert, wenn sich die gesundheitliche Situation verschlechtert? Der sogenannte Verschlimmerungsantrag bietet die Möglichkeit, eine Neubewertung des Grades der Behinderung (GdB) zu beantragen, um einen höheren Grad der Behinderung (GdB) zu erhalten. Doch ist dieser Schritt immer sinnvoll? Kritisch könnte ein solcher Antrag sein, wenn die Rente ansteht.

Was ist der Verschlimmerungsantrag?

Der Verschlimmerungsantrag, auch Antrag auf Neufeststellung genannt, ermöglicht es Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei einer Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation eine höhere Einstufung des GdB zu erwirken.

In einigen Fällen kann dies auch zum Erhalt zusätzlicher Merkzeichen führen, die weitere Vorteile mit sich bringen, wie beispielsweise einen neuen Parkausweis für Schwerbehinderte.

Ziel des Antrags ist es, eine Anpassung des GdB an die aktuelle gesundheitliche Situation zu erreichen, um dadurch eine bessere Unterstützung und mehr Vorteile zu erhalten.

Einige Risiken beim Verschlimmerungsantrags

Trotz der potenziellen Vorteile birgt der Verschlimmerungsantrag Risiken. Die Neubewertung erfolgt gemäß der aktuellen versorgungsmedizinischen Verordnung, die regelmäßig angepasst wird.

Diese Anpassungen sind nicht immer zum Vorteil der Antragstellenden, vor allem wenn ältere Behinderungen nach neuen Richtlinien bewertet werden. Es besteht die Gefahr, dass der GdB nach der Neubewertung niedriger ausfällt oder im schlimmsten Fall der Schwerbehindertenstatus vollständig entzogen wird. Dies kann besonders problematisch sein, wenn der Antrag kurz vor dem Renteneintritt gestellt wird.

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Risiko des Timing

Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gibt es nämlich bestimmte rentenrechtliche Erleichterungen, wie beispielsweise die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen ohne die sonst üblichen Abschläge hinnehmen zu müssen. Ein höherer GdB kann unter Umständen den Zugang zu zur abschlagfreien Rente erleichtern oder erst ermöglichen. Dies macht den Verschlimmerungsantrag vor dem Renteneintritt zu einer Überlegung wert.

“Die Einreichung eines Verschlimmerungsantrags kurz vor dem Rentenbeginn birgt jedoch Risiken”, wie der Sozialverband SoVD warnt. Sollte der Antrag zu einer Herabstufung des GdB führen oder im schlimmsten Fall den Verlust des Schwerbehindertenstatus zur Folge haben, könnten “damit verbundene rentenrechtliche Vorteile gefährdet sein”.

Immer sich zuerst beraten lassen

Ein Verschlimmerungsantrag sollte daher sorgfältig überlegt sein. Grundsätzlich ist es möglich, einen solchen Antrag zu stellen, allerdings sollte seit dem letzten Antrag mindestens ein halbes Jahr vergangen sein, rät der SoVD.

Betroffene sollten die eigenen Beweggründe genau zu auswerten und den Nutzen gegen die mögliche Risiken abwägen. Der Antrag kann sinnvoll sein, wenn durch die Verschlechterung der gesundheitlichen Lebenssituation Nachteile entstanden sind, die durch eine höhere Einstufung des GdB oder durch zusätzliche Merkzeichen abgemildert werden können.

Bevor ein Verschlimmerungsantrag gestellt wird, ist eine sozialrechtliche Beratung wichtig. Expertinnen und Experten können eine Einschätzung geben, wie die aktuellen Regelungen der versorgungsmedizinischen Verordnung auf den individuellen Fall angewandt werden und welche Chancen und Risiken mit dem Antrag verbunden sind.

Sozialverbände wie der SoVD oder auch der Paritätische bieten hierzu bundesweit Sozialberatungen an, die bei der Entscheidungsfindung unterstützen können.

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