Bürgergeld: Diese Mietobergrenzen gelten 2024 für die Jobcenter

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Die Zahlung der Mietkosten (Heizkosten, Nebenkosten und Miete) übernimmt das Jobcenter beim Bürgergeld in angemessener Höhe. Angemessenheit wird dabei unterschiedlich definiert.

Mietkosten unterscheiden sich

Mietkosten unterscheiden sich erheblich für jemand, der in München wohnt von Bürgern im ländlichen Brandenburg. Demzufolge wird auch Angessenheit verschieden bewertet, und die jeweiligen Jobcenter haben eigene Richtwerte.

Generell muss aber gelten, dass es vor Ort möglich ist, eine Wohnung zu mieten, die das Jobcenter als angemessen betrachtet.

Auch die Wohnungsgröße ist wichtig

Für die Größe, die eine Wohnung haben darf, gibt es bei den Jobcentern ebenfalls Standards. Diese unterscheiden sich in den einzelnen Behörden jedoch weit weniger als bei der Höhe der angemessenen Miete.

Vergleichswerte einzelner Großstädte

In Berlin gelten Mietkosten für eine Person von 449 Euro als angemessen, bis hin zu 904 Euro für fünf Personen. In Frankfurt am Main sind es hingegen 691 Euro für einen Bewohner, bis hin zu 1.251 für fünf.

Leipzig liegt unter den Großstädten unten mit 346 Euro für eine Person und 782 für fünf Bewohner.

Lokale Unterschiede

Nicht nur die Mietobergrenzen zwischen den Städten unterscheiden sich, auch innerhalb der Städte gelten bisweilen verschiedene Definitionen von Angemessenheit. In Bremen gibt es zum Beispiel einen Zuschlag von zwölf Prozent auf die Obergrenze in teureren Vierteln wie Oberneuland, Seehausen oder Borgfeld.

Wie hoch sind die durchschnittlichen Mietzahlungen?

Im Durchschnitt aller Leistungsberechtigten im Bürgergeld liegen die Zahlungen ebenfalls auseinander. So zahlt Dortmund im Schnitt 556 Euro pro Bürgergeld-Haushalt, Bremen 522 Euro, Berlin 582 Euro, und Duisburg nur 477 Euro.

In Frankfurt am Main liegen die durchscnittlichen Zahlungen bei 594 Euro, in Hamburg wesentlich höher, nämlich bei 674 Euro, gleichauf mit München mit 677 Euro und weit über Leipzig mit 399 Euro.

Das hat wenig mit “hanseatisch-bayrischer Großzügigkeit” oder “sächsischer Sparsamkeit” zu tun, sondern liegt an den Unterschieden im Mietspiegel.

Keine Richtwerte für Heizung

Für übernommene Heizkosten gibt es solche allgemeinen Richtwerte nicht. Diese lassen sich nicht über einen Kamm scheren, da sich Wohnungen, die mit Gas geheizt werden nicht direkt mit einer Ölheizung oder einem Kohleofen vergleichen lassen.

Wie groß darf die Wohnung sein?

Richtwerte liegen bei 45-50 Quadratmetern für eine Person bis zu 105 bis 125 Quadratmeter für fünf Personen. Darüber werden für jede weitere Person 15 Quadratmeter veranschlagt.

Angemessene
Größe der Wohnung
Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft
45 – 50m² 1 Person
60 – 65m² 2 Personen
75 – 80m² 3 Personen
85 – 95m² 4 Personen
95 – 110m² 5 Personen
105 – 125m² 6 Personen
10 – 15m²
zusätzlich
für jede weitere Person

Verschnaufpause bei der Karenzzeit

Beim Eintritt in das Bürgergeld gilt eine einjährige Karenzzeit. Während dieser werden Miete und kalte Nebenkosten nicht auf Angemessenheit geprüft – wohl aber die Heizkosten.

Karenzzeit, um die Kosten zu senken

Nach dem Auslaufen der Karenzzeit werden Miete und kalte Nebenkosten auf ihre Angemessenheit geprüft. Liegen die Kosten jetzt über der gesetzten Obergrenze, dann müssen die Leistungsberechtigten entweder die Differenz aus dem Regelsatz bezahlen oder sich eine günstigere Wohnung suchen.

Angemessene Nebenkosten

Kalte Nebenkosten müssen ebenfalls angemessen sein. Dafür wird ein lokaler Durchschnitt der Nebenkosten in Mietwohnungen ermittelt und in Haushalten von Leistungsberechtigten dürfen diese weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt werden.

Vorauszahlungen für Nebenkosten sollten bei Leistungsberechtigten nicht deutlich unter dem Durchschnitt liegen, damit keine hohe Nachzahlung ins Haus steht.