Schwerbehinderung: Arbeitslosigkeit vor der Rente – Ist das ein Problem?

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Kurz vor dem Renteneintritt arbeitslos zu werden, kann für viele ein herber Schlag sein. Besonders betroffen sind diejenigen, die nach 45 Versicherungsjahren in Rente gehen möchten. Doch wie steht es um diejenigen mit einer Schwerbehinderung?

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Schleswig-Holstein gibt einen Überblick über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und gibt wertvolle Tipps, wie man trotz Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente seine Ansprüche sichern kann.

Die Altersrente für Schwerbehinderte

Um für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen berechtigt zu sein, müssen drei wesentliche Kriterien erfüllt sein:

  • Ein gültiger Schwerbehindertenausweis,
  • mindestens 35 Versicherungsjahre in der deutschen Rentenversicherung
  • und das Erreichen eines bestimmten Alters.

Dies ermöglicht den Bezug der Altersrente bis zu zwei Jahre früher ohne finanzielle Einbußen oder sogar bis zu fünf Jahre früher, wobei für jedes vorgezogene Jahr Abzüge in Kauf genommen werden müssen.

Der Schwerbehindertenausweis muss gültig sein

Wichtig für den (vorzeitigen) Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist der Schwerbehindertenausweis, der ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt wird.

Wichtig: Dieser Ausweis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns muss noch gültig sein oder darf höchstens drei Monate zuvor abgelaufen sein!

35 Versicherungsjahre

Bei der Erfüllung der 35 Versicherungsjahre zählen nicht nur die Jahre, in denen man versicherungspflichtig beschäftigt war, sondern auch Zeiten der Krankheit, Arbeitslosigkeit (einschließlich Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld) und Kindererziehung.

Somit können viele Menschen diese Voraussetzung leichter erfüllen, als zunächst angenommen.

Arbeitslosengeld zählt zu den 35 Versicherungsjahren hinzu

Arbeitslosigkeit kurz vor dem Renteneintritt stellt zwar eine persönliche Herausforderung dar, bedeutet aber nicht das Ende der Rentenpläne für schwerbehinderte Menschen.

Der Bezug von Arbeitslosengeld zählt zu den 35 Versicherungsjahren hinzu und unterscheidet sich damit von der Rente für langjährig Versicherte, bei der Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente problematisch sein kann.

Was tun, wenn der Schwerbehindertenausweis ausläuft?

Sollte der Schwerbehindertenausweis länger als drei Monate vor dem Rentenbeginn auslaufen, ist es ratsam, den Ausweis verlängern zu lassen. Hierzu haben wir ebenfalls einen Artikel veröffentlicht: Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis befristet – Das sollten Sie beachten. Ist dies nicht möglich, sollten gemeinsam mit einem Fachanwalt für Sozialrecht oder mit einem Sozialverband Lösungen erarbeitet werden.

Beratung beim Sozialverband in Anspruch nehmen

Auch wenn die Arbeitslosigkeit kurz vor dem Renteneintritt eine zusätzliche Hürde darstellen kann, gibt es für schwerbehinderte Menschen durchaus Wege, diese zu überwinden und dennoch frühzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Eine persönliche Beratung beispielsweise bei einem Sozialverband kann helfen, die Rentenansprüche durchzusetzen.

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