Gerade Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund der anhaltenden Inflation nicht davor gefeit, sich zu verschulden. Was viele Rentner nicht wissen: Auch die Rente ist bei Schulden nicht pfändungssicher. Doch muss die Deutsche Rentenversicherung dem Gerichtsvollzieher Auskunft über den Rentenbezug geben?
Anfragen von Gerichtsvollziehern an die Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung gibt Auskunft: Obwohl die Daten bei der Deutschen Rentenversicherung sehr strengen Sicherheitsbestimmungen unterliegen, ist die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Anfragen von Gerichtsvollziehern zu beantworten.
Demnach dürfen Gerichtsvollzieher bei der Deutschen Rentenversicherung die Anschrift, den Aufenthaltsort sowie den aktuellen Arbeitgeber erfragen. Zuvor müssen sie die Daten jedoch selbst bei der Meldebehörde angefordert haben. Außerdem müssen sie den Schuldner um eine Vermögensauskunft gebeten haben.
Aber: Nur wenn der Schuldner keine Vermögensauskunft erteilt hat oder wenn sich herausstellt, dass der Schuldner die Forderung nicht oder nicht vollständig begleichen kann, ist die Deutsche Rentenversicherung zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Kann auch die Rente gepfändet werden?
Nach geltendem Recht werden Renten wie Arbeitseinkommen behandelt und sind daher auch bei Schulden pfändbar. Allerdings kann nur der Teil der Rente gepfändet werden, der über der Pfändungsfreigrenze liegt.
Der für die Rentenzahlung zuständige Rentenversicherungsträger prüft und setzt den pfändbaren Betrag fest. Wichtig ist, dass der Betroffene nicht zum Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger wird.
P-Konto schützt vor vollständiger Pfändung der Rente
Bei einer Kontopfändung können auch Rentenzahlungen sofort in voller Höhe gepfändet werden. Um sich davor zu schützen, kann ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet werden. Dabei handelt es sich um ein Girokonto mit besonderem Pfändungsschutz, das es Schuldnern ermöglicht, trotz Kontopfändung über den unpfändbaren Teil ihres Einkommens zu verfügen.
Was bleibt, wenn die Rente gepfändet wird?
Der Freibetrag richtet sich nach der Höhe der Rente und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Ab dem 1. Juli 2023 gilt ein Pfändungsfreibetrag von 1.409,99 Euro. Damit hat sich der Pfändungsfreibetrag im Eckregelsatz (Alleinstehende) um 70 Euro erhöht. Ohne Unterhaltspflichten und sonstige Freibeträge erhöht sich der Pfändungsfreibetrag damit auf 1.409,99 Euro.
Bei bestehender Unterhaltspflicht liegt der Erhöhungsbetrag liegt bei 527,76 Euro. Wer für zwei bis fünf Kinder unterhaltspflichtig ist, erhöht den Freibetrag um 294,02 Euro.
- Beispiel 1: Bei einem Paar mit zwei Kindern gilt dann ein Pfändungsfreibetrag von 2520 Euro. Erst Einkommen darüber darf dann gepfändet werden.
- Beispiel 2: Ein Single ohne Unterhaltspflichten hat ein Einkommen von 1 790,00 Euro. Ihm werden 271,40 Euro gepfändet.
- Beispiel 3: Ein Familienvater mit 3 Kindern verfügt über ein Einkommen von 2610 Euro. Der pfändbare Betrag liegt dann bei 27,58 Euro.
Verschuldete Rentner sollten sich helfen lassen
Bei finanziellen Problemen ist es ratsam, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Schuldnerberatungsstellen bieten Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Schuldenproblemen. Beratungsstellen gibt es in jeder Stadt.
Wichtig: Vorsicht ist allerdings bei privaten Schuldnerberatungen geboten, die oft hohe Beratungsgebühren verlangen. Dafür profitieren sie von den langen Wartezeiten bei den offiziellen Beratungsstellen.
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