Rentner haben trotz Rente Anspruch auf zusätzliches Wohngeld – Tausende sparen

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Der Bezug von Wohngeld zusätzlich zur Rente ist oft möglich. Die meisten Rentnerinnen und Rentner beantragen jedoch kein Wohngeld.

Ab 2024 können rund 700.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Wohngeld zusätzlich zur Rente beantragen. Im Jahr 2020 erhielten insgesamt knapp 620.000 Haushalte Wohngeld.

Seit 2024 hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten auf zwei Millionen mehr als verdreifacht. Denn auch Rentnerinnen und Rentner können Anspruch auf Wohngeld haben. Viele Rentner wissen jedoch nicht, dass sie einen zusätzlichen Anspruch haben.

Wer bekommt wieviel Wohngeld?

Die Höhe des Wohngelds richtig sich danach, wo Sie wohnen, wie viele Menschen in ihrem Haushalt leben und bezieht ein, wie hoch vor Ort die Mieten sind. Berechnet wird hier die monatliche Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus Betriebs- und Nebenkosten, aber ohne Heizung.

Nettoeinkommen muss unter definierter Grenze liegen

Um den Anspruch auf Wohngeld zu berechnen, werden zehn Prozent für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Renter/innen, die Steuern zahlen müssen, werden noch einmal zehn Prozent abgezogen. Insgesamt werden also maximal 20 Prozent abgezogen, bevor aus den vorhandenen Finanzen ein Anspruch auf Wohngeld berechnet wird.

Die Obergrenze wird angehoben

Seit 2023 an werden jetzt die Obergrenzen dieses berechneten Nettoeinkommens erhöht. Die Obergrenze orientiert sich jetzt am Mindestlohn, also an einer Rente, die diesem entspricht. Beim derzeitigen Nettolohn von zwölf Euro die Stunde liegt die Obergrenze jetzt bei 2080 Euro brutto im Monat.

Miete und Heizkostenzuschuss

Auch für die Miete gilt eine Obergrenze, für die ein Wohngeldzuschuss bezahlt wird. Die Obergrenze liegt hier proportional zum Mietspiegel am Ort.

In Zukunft gibt es vermutlich einen regulären Heizkostenzuschuss bei Wohngeldempfänger:innen. Dieser liegt bei 2,30 Euro pro Quadratmeter.

Wohngeld und Existenzminimum

Renbtner/innen, die nals Alleinstehende eine Rente unter 1000 Euro netto bekommen, kriegen kein Wohngeld, sondern fallen unter die staatliche Grundsicherung für Rentner/innen.

Ab wann gibt es Wohngeld für Rentner?

Wohngeld erhalten also Betroffene, die über dem Existenzminimum leben, aber unter der (von monatlicher Mietstufe und Bruttokaltmiete abhängigen) Einkommensgrenze.

Je höher die Bruttorente ist, desto kleiner ist der Anspruch auf Wohngeld. Die Einkommensgrenze liegt bei einer Rente von brutto 1772 Euro. Darüber wird kein Wohngeld mehr ausbezahlt. Damit bekommen auch Rentner/innen Wohngeld, die über der Standardrente von 1620,92 Euro pro Monat liegen, 45 Jahre durchschnittlich verdient und Beiträge eingezahlt haben.

Wohngeld und Eigentum

Wer Wohngeld beantragt, das nach dem monatlichen Renteneinkommen berechnet wird, darf als einzelner Mensch ein Schoneigentum von 60.000 Euro behalten, bei einem Zweipersonen-Haushalt bleiben 80.000 Euro unberücksichtigt.

Viele Betroffene nutzen ihren Wohngeld-Anspruch nicht

Derzeit beantragen nur 50 Prozent der Berechtigten Wohngeld. Bekannte Gründe sind oft psychologischer Natur: Manche fürchten, dass nach einem zähen bürokratischen Aufwand am Ende doch nichts herauskommt, andere Betroffene wissen schlicht nicht, dass sie einen Anspruch haben.

Auch – in diesem Fall falscher- Arbeitsethos halten gerade manche Rentner/innen davon ab, Wohngeld zu beantragen. Diese Menschen haben ihr Leben zuvor hart gearbeitet und und wollen jetzt niemand „auf der Tasche liegen.“ Dabei haben sie jedes Recht auf einen Zuschuss zur Miete.

Wo und wie kann Wohngeld beantragt werden?

Die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung der Antragstellenden ist für die Bewilligung von Wohngeld zuständig. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Viele Bundesländer bieten mittlerweile ein entsprechendes Formular oder die Möglichkeit einer Online-Beantragung an. Im Zweifelfall können Sie den Antrag aber auch formlos stellen. Folgende Unterlagen muss jeder Antrag enthalten:

  • Ausgefühltes Antragsformular oder formloser Wohngeldantrag,
  • Nachweis über die Mietkosten oder Belastungen bei Eigentum,
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z.B. Lohnabrechnung oder Rentenbescheid),
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete hervorgeht.

Je nach Lebenssituation müssen Antragstellende folgende Unterlagen hinzufügen:

  • aktueller Grundsteuerbescheid bei Eigentum,
  • aktuelle Bescheide über den Bezug von anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld,
  • Nachweis für Unterhaltszahlungen,
  • Nachweise über Zinsen und andere Kapitalerträge von Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds und Ähnlichem,
  • Schwerbehindertenausweis,
  • Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

Wie lange ist der Bewilligungszeitraum für Wohngeld?

Der Anspruch auf Wohngeld gilt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag einreichen. Bei Bewilligung erhalten Sie in der Regel über 12 Monate hinweg den Zuschuss.

Wenn Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Weiterleistungsantrag stellen. Für eine lückenlose Zahlung sollten Sie diesen möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einreichen. Mehr zum Thema Wohngeld auch auf dieser Seite!

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