Rente: Grundfreibetrag nutzen statt Steuern nachzahlen

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Wenn Sie eine Rente beziehen, sind Sie steuerpflichtig. Sie müssen ebenso wie Erwerbstätige eine Steuererklärung abgeben. Das gilt nicht nur für die gesetzliche Altersrente, sondern auch für andere Rentenbezüge. Aber Rentnerinnen und Rentner können einen Grundfreibetrag nutzen.

Auch Erwerbseinkommen von Rentnern ist steuerpflichtig

Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Sie sind dabei wie andere Erwerbstätige steuerpflichtig. Zum steuerpflichtigen Teil der Rente kommt also noch dieser Verdienst aus Erwerbsarbeit.

Steuern bei Schwerbehinderung

Wieviel Steuern müssen Rentner zahlen?

Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft müssen Rentner Steuern in unterschiedlicher Höhe zahlen. Das liegt an der Rentenhöhe, dem Beginn der Rente, an Hinzuverdienst und Familienstand.

Eine neue Situation

Wenn Sie in ihrer gesamten Erwerbszeit angestellt waren, wird ihre Steuerpflicht über die Lohnsteuer abgeglichen. Diese führt ihr Arbeitgeber an das Finanzamt ab. Darum müssen Sie selbst keine Steuererklärung abgeben.

Betroffenen ist bisweilen nicht bewusst, dass eine Steuererklärung ansteht, wenn Sie zum Beispiel eine Witwenrente erhalten.

Wenn Sie jetzt keine Steuererklärung abgeben, kann es sein, dass Sie eine böse Überraschung erleben. Das Finanzamt schätzt dann, welche Steuern in den Jahren gezahlt werden mussten, in denen die Steuererklärung ausblieb, und dabei kann es sich um tausende von Euro handeln.

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Informieren Sie sich bei einer Hinterbliebenenrente

Wenn Sie eine Witwenrente beziehen, sind Sie gut beraten, sich frühzeitig zu informieren, ob und wenn wieviele Steuern Sie zu zahlen haben. Liegt ihre Rente über dem Grundfreibetrag, dann werden Steuern fällig.

Bis zur Grenze des Freibetrags ist die Rente steuerfrei.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Dieser gilt für jeden und jede, die Steuern zahlt. Wenn Sie mit ihrer Rente über diesem Freibetrag liegen, dann kommt es darauf an, seit wann Sie in Rente sind.

Je später Sie in die Rente eintraten, umso größer ist der Teil der Rente, den Sie versteuern müssen.

Die Steuerpflicht für Renten gilt seit 2005

Generell müssen Renten seit 2005 versteuert werden. Wenn Sie ab 2024 ihre Rente beziehen, dann sind 84 Prozent ihrer Bruttojahresrente steuerpflichtig, und nur 16 Prozent steuerfrei.

An diesem Prozentsatz ändert sich nichts mehr, er gilt jeweils für die Neurentner des entsprechenden Jahres.

Wenn Sie vor 2005 in Rente kamen, dann sind sie nach wie vor nicht steuerpflichtig.

Renten- und Steuerreform

Die jährliche Erhöhung des Teils der Rente, der versteuert werden muss, gehört zu einer Reform, die ab 2023 in Kraft tritt. Jahr für Jahr soll der steuerpflichtige Anteil der Rente um ein halbes Prozent angehoben werden, bis schließlich die gesamte Rente versteuert werden muss.

Altersvorsorge lässt sich von der Steuer absetzen

Die Rentenreform bedeutet allerdings nicht ausschließlich, dass immer mehr Steuern bezahlt werden müssen. Im Gegenzug kann auch mehr Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden, bevor Sie in Rente gehen.

Steuererklärung lohnt sich auch für Angestellte

Darunter fällt nicht nur die gesetzliche Rente, sondern das betrifft auch freiwillige Zusatzleistungen oder Zahlungen, um den Abzug bei vorzeitiger Rente zu mindern. Hier lohnt es sich auch für Angestellte, eine Einkommenssteuererklärung zu verfassen, um so bis zu 27.269 Euro als Sonderausgabe bei der Steuer anzurechnen.

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