Rente: Den Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung im Alter richtig nutzen

Lesedauer 3 Minuten

Vor allem in den Städten steigen die Mieten rasant. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner geraten dadurch in finanzielle Bedrängnis. Doch es gibt Möglichkeiten, die Belastung etwas abzufedern. Der Rentenfreibetrag beim Wohngeld und bei der Grundsicherung im Alter kann bei Alleinstehenden mehr als 150 Euro im Monat ausmachen, bei Ehepaaren sogar das Doppelte. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Freibetrag und wie kann er geltend gemacht werden? Wir geben Antworten.

Was sind Grundrentenzeiten?

Als Grundrentenzeit gelten alle Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, auch aus versicherungspflichtigen Minijobs. Aber auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes und Zeiten der versicherungspflichtigen Pflege von Angehörigen werden berücksichtigt, so die Deutsche Rentenversicherung. Ebenso zählen Zeiten, in denen Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation bezogen wurden.

Ein konkretes Beispiel: Eine Mutter hat zwei Kinder mit einem Altersabstand von sechs Jahren erzogen. Sie kann somit 16 Jahre Kinderberücksichtigungszeit vorweisen. Zusätzlich hat sie zwei Jahre lang ihren schwer kranken Vater mit Pflegegrad 2 betreut, was als versicherungspflichtige Pflegezeit anerkannt wurde.

In der Zwischenzeit war sie 17 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wobei sich diese Zeit weder mit der Kinderberücksichtigungszeit noch mit der Pflegezeit überschneidet. Insgesamt erfüllt sie damit die Voraussetzung von 35 Jahren mit Zeiten der Grundrente und kann ggf. einen Zuschlag zur Grundrente erhalten. Damit erfüllt sie auch die Voraussetzungen für den Rentenfreibetrag beim Wohngeld und bei der Grundsicherung im Alter.

Wie weise ich meine Grundrentenzeiten nach?

Um den Rentenfreibetrag zu erhalten, müssen die Wohngeld- und Sozialämter nachweisen, dass mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto vorhanden sind. Hierfür gibt es verschiedene Vorgehensweisen:

Fall 1: Anspruch auf Grundrente besteht

Rentnerinnen und Rentner, die einen Bescheid über einen Grundrentenzuschlag von der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, haben in der Regel auch eine “Anlage Grundrentenzeiten” beigelegt. Da dieser Bescheid die Voraussetzung von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten erfüllt, sollte die Anlage ausreichen, um den Rentenfreibetrag zu erhalten.

Lesen Sie auch:
Rente: Kennen Sie den Teilrenten-Trick?

Fall 2: Kein Anspruch auf Grundrente

Für Rentnerinnen und Rentner, die seit Mitte 2021 oder später Rente beziehen und keinen Anspruch auf Grundrente haben, enthält der Rentenbescheid dennoch eine Aufstellung über die Grundrentenzeiten. Liegen dort 33 Jahre Grundrentenzeiten vor, kann dieser Bescheid als Nachweis dem Wohngeld- oder Sozialamt vorgelegt werden.

Fall 3: Keine Grundrente wegen Einkommensanrechnung

Manche Personen erhalten keine Grundrente, da ihre Einkünfte zu hoch sind. In den Rentenanpassungsmitteilungen steht dann, dass das Einkommen auf den Zuschlag für langjährige Versicherung angerechnet wird. Dies deutet darauf hin, dass 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. In solchen Fällen sollte dieser Satz als Nachweis ausreichen.

Fall 4: Kein Nachweis vorhanden

Falls der Nachweis für die 33 Jahre Grundrentenzeiten nicht mit den bereits vorliegenden Dokumenten erbracht werden kann, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Rentenversicherung. Dort kann man sich über verschiedene Kanäle, wie beispielsweise das Servicetelefon, informieren und den Nachweis beantragen. Die Rentenversicherung sendet die Antworten in der Regel per Briefpost zu, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Was ist zu tun, wenn der Nachweis später erbracht werden kann?

Sollte der Nachweis für den Rentenfreibetrag nicht rechtzeitig erbracht werden können, ist es dennoch ratsam, so schnell wie möglich einen Antrag auf Wohngeld oder Grundsicherung im Alter zu stellen. In diesem Antrag sollte darauf hingewiesen werden, dass der Rentenfreibetrag berücksichtigt werden soll. Später kann dann der Nachweis nachgereicht werden, und die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat erhöht oder überhaupt gewährt.

Wie wird der Rentenfreibetrag berechnet?

Für das Jahr 2023 beläuft sich der Rentenfreibetrag auf die meisten Fälle auf genau 251 Euro pro Monat. Die Berechnung ist sowohl beim Wohngeld als auch bei der Grundsicherung im Alter identisch: Die ersten 100 Euro Ihrer Bruttorente werden voll berücksichtigt. Hinzu kommen 30 Prozent der darüber hinausgehenden Rente.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn ein Rentner eine Monatsrente von 500 Euro erhält, werden von den 400 Euro Mehrbetrag 30 Prozent, also 120 Euro, als Freibetrag berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich somit ein Freibetrag von 220 Euro.

Der maximale Freibetrag entspricht der Hälfte des Alleinstehenden-Regelsatzes, der im Jahr 2023 bei 502 Euro liegt. Somit beträgt der maximale Freibetrag 251 Euro. Dieser Wert gilt, wenn die Rente brutto 603 Euro oder mehr beträgt.

Welche Vorteile bietet der Rentenfreibetrag beim Wohngeld?

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht, welchen Effekt der Rentenfreibetrag beim Wohngeld haben kann:

Angenommen, eine alleinstehende Person lebt in München und bezieht eine Rente von 1500 Euro brutto. Die monatliche Kaltmiete beläuft sich auf 700 Euro. Mit Anspruch auf den Rentenfreibetrag würde das Wohngeld 291 Euro betragen. Ohne den Rentenfreibetrag läge der Betrag lediglich bei 134 Euro. Somit ergibt sich ein Plus von 157 Euro durch den Rentenfreibetrag.

Für eine genaue Ermittlung des möglichen Wohngeldes kann ein Internet-Wohngeldrechner genutzt werden.

Welche Vorteile bietet der Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter?

Derzeit beziehen lediglich 600.000 Senioren Grundsicherung im Alter. Wäre der Rentenfreibetrag bekannter, könnten es deutlich mehr sein. Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung:

AAngenommen, ein Alleinstehender lebt in Stuttgart und bezieht eine Rente von 1.100 Euro brutto. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verbleiben 975 Euro. Die monatliche Miete inklusive Heizkosten beträgt 550 Euro. Auch ohne Berücksichtigung des Rentenfreibetrags hätte diese Person Anspruch auf Grundsicherung im Alter in Höhe von 77 Euro monatlich. Durch den Rentenfreibetrag erhöht sich dieser Betrag auf 328 Euro.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...