Rente: Antrag auf Zuschuss bis zu 5000 Euro – Frist für Fonds läuft ab

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Bestimmte Rentner und Rentnerinnen haben die Möglichkeit einen Härtfallfonds zusätzlich zur Rente zu beantragen. Die Frist zur Antragstellung läuft jedoch zum 30. September 2023 ab, weshalb Anspruchsberechtigte jetzt einen Antrag stellen sollten. Wir erklären, wer einen Anspruch hat und ob der Zuschuss steuerfrei ist bzw. an Sozialleistungen angerechnet wird.

Härtefallfonds aus einer Stiftung

Die Stiftung, die im März 2023 gegründet wurde und von verschiedenen Bundesländern unterstützt wird, bietet eine finanzielle Unterstützung für bestimmte Rentnerinnen und Rentner an. Berechtigte erhalten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Für Berechtigte, die bereits zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung in einem der beitretenden Bundesländer lebten, erhöht sich diese Leistung auf 5.000 Euro.

Welche Bundesländer unterstützen den Härtefallfonds?

Zu den unterstützenden Bundesländern gehören Mecklenburg-Vorpommern, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, der Freistaat Thüringen und Berlin.

Diese Einmalzahlungen sind jedoch keineswegs an rechtliche oder moralische Verpflichtungen geknüpft. Die Stiftung verfolgt das Ziel, berechtigten Personen finanzielle Entlastung und Freiheit zu gewähren, ohne rechtliche oder ethische Zwänge zu schaffen. Daher wird die Leistung ausschließlich an diejenigen gezahlt, die sie beanspruchen dürfen.

Wird der Härtefallfonds angerechnet?

Die Leistung der Stiftung hat auch positive steuerliche und finanzielle Auswirkungen für die Berechtigten. Sie wird weder als Einkommen bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt noch als Vermögen gewertet. Dies bedeutet, dass die Einmalzahlung steuerfrei ist und nicht gepfändet werden kann, wie in Artikel 3 Absatz 3 der Erklärung der Bundesregierung zur Stiftungserrichtung festgelegt.

Die Auszahlung der Leistung begann Ende Juni 2023 und richtet sich an Personen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Stiftung musste zunächst abwarten, welche Bundesländer bis Ende März 2023 beitreten würden.

Wer kann den Härtefallfonds beantragen?

Um von dieser Unterstützung zu profitieren, müssen Berechtigte bestimmte Kriterien erfüllen:

1. Rentnerinnen und Rentner aus der Ost-West-Rentenüberleitung

  • Am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Geboren vor dem 2. Januar 1952.
  • Die Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente) begann nach dem 31. Dezember 1996 und sie haben mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen in der ehemaligen DDR gearbeitet, Familienangehörige gepflegt, in einer “bergmännischen Tätigkeit” in der Carbochemie/Braunkohleveredlung gearbeitet, die Beschäftigung aufgegeben, weil sie mit ihrem Ehepartner aufgrund eines dienstlichen Aufenthalts im Ausland mitgereist sind, oder nach Beendigung ihrer aktiven Laufbahn als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung erhalten.

2. Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz)

  • Am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Vor dem 1. April 2012 als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz) in Deutschland aufgenommen worden und mindestens 50 Jahre alt zum Zeitpunkt der Aufnahme (falls nach dem 31. März 1962 geboren wurde, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt).

3. Jüdische Kontingentflüchtlinge/jüdische Zuwanderer und deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion

  • Am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten erhalten (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen.
  • Vor dem 1. April 2012 als jüdischer Kontingentflüchtling bzw. als jüdische Zuwanderin oder jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehöriger in Deutschland aufgenommen worden und mindestens 40 Jahre alt zum Zeitpunkt der Aufnahme (falls nach dem 31. März 1972 geboren wurde, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt).

Der Zuschuss muss beantragt werden

Der Zuschlag wird allerdings nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss gesondert beantragt werden. Im Gegensatz zu anderen Hilfsprogrammen muss also ein gesonderten Antrag gestellt werden. Die Frist hierfür endet am 30.September 2023.

Um den Härtefallfonds zu beantragen, sollte dieses Formular des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale heruntergeladen werden. Das Formular ist unter diesem Link erreichbar.

Der Antrag kann entweder per Email an gst@stiftung-haertefallfonds.de gesendet oder per Post an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum geschickt werden.

Wer kann welchen Antrag stellen?

Diese Anträge können folgende Persongruppen stellen. Die Links führen jeweils zu den offiziellen Anträgen im PDF-Format.
Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung
Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung für Spätaussiedler (§ 4 BVFG)
Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung für jüdische Kontingentflüchtlinge (jüdische Zuwanderer) aus der ehemaligen Sowjetunion

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages?

Die Beantragung muss bis einschließlich 30. September 2023 erfolgen. Die Bearbeitung der Anträge kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wichtig ist für Antragsteller, die Frist einzuhalten. Eine nachträgliche Beantragung ist dann nicht mehr möglich.

Wie viel Geld bekommen die Anspruchsberechtigten?

Wenn der Antrag positiv beschieden wurde, wird eine pauschale Einmalzahlung auf das angegeben Konto erfolgen. Die Höhe kann je nach Entscheidung der Länder 2500 Euro oder 5000 Euro betragen.

Welche weiteren Hilfen können beantragt werden

Wer eine Altersrente bezieht, kann auch Zuschüsse beantragen. Denn oft reicht die wohlverdiente Rente nicht aus, um über die Runden zu kommen. Diese Zuschüsse zur Rente können Betroffene beim Staat, aber auch bei Kranken- und Pflegekassen beantragen.

  • Wohngeld plus
  • Grundsicherung
  • Freibetrag
  • Lastenzuschuss
  • Eigenanteil im Pflegeheim
  • Wohngeld für das Pflegeheim

Mehr dazu haben wir in diesem Artikel ausführlich beschrieben.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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