BA will Bagatellgrenze bei Überzahlungen einführen
21.04.2014
Nicht selten kommt es vor, dass Jobcenter „zu viel“ an Hartz IV Betroffene auszahlen. Meistens handelt es sich dabei um Kleinstbeträge. Das wiederum führt häufig zu Klagen vor den Gerichten, weil die Beträge seitens der Jobcenter dann doch falsch ausgerechnet wurden. Die BA versucht nun einen Teil der Klagen einzudämmen, in dem offenbar Kleinbeträge unter 50 Euro nicht mehr zurück verlangt werden sollen, wenn der Leistungsberechtigte den Bezug beendet hat.
Wenn es nach dem Willen der BA ginge, sollen Überzahlungen von unter 50 Euro nicht mehr zurückverlangt werden. Das berichten übereinstimmend der Spiegel und der Tagesspiegel in ihren Onlineausgaben. Die Medien beziehen sich dabei auf Aussagen des BA-Vize Heinrich Alt. Dieser sagte: "Wenn dann Jobcenter die Zahlungen für den 31. wieder zurückfordern, weil er an diesem Tag ja nicht mehr arbeitslos war, wird das von den Betroffenen als pedantisch empfunden". Zudem würde der Verwaltungsaufwand häufig höher sein, als der Betrag, der dann zurückverlangt wird. Häufig fehle auch die Aussicht, den Betrag wieder zurück zu bekommen, weil viele Haushalte verschuldet bzw. bereits in der Privatinsolvenz seien.
Noch ist nicht sicher, ob die Regelung überhaupt umgesetzt wird. Denn der Vorschlag stammt aus einem Vorschlagkatalog, den die BA mit Hilfe von Jobcenter-Mitarbeitern zusammenstellte. Letzten Endes muss die Politik entscheiden.
Der Vorschlag ist allerdings nicht mit geltenden und bereits bestehendem Recht zu verwechseln. Hat sich beispielsweise die Behörde verrechnet und liegt kein Vergehen des ALG II-Leistungsberechtigten wegen z.B. fehlender Angaben vor, so müssen bereits gezahlte Hartz IV-Leistungen nach gängiger Rechtssprechung nicht zurückerstattet werden. Wurden allerdings unrichtige Angaben seitens des Antragsstellers gemacht, so ist die Rückforderung auch während des ALG-2 Bezuges rechtens. Mehr hierzu auch in diesem Artikel: Überzahlungen von Hartz IV-Leistungen. (sb)
Bild: Denise / pixelio.de
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