Hartz IV: Gebühren bei Sozialgerichten geplant?

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Rechtliche Gegenwehr: Neue Hürden abwehren!

Soll die Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichte Hartz IV Beziehern erschweren, für Ihr Recht zu klagen? Alles deutet daraufhin. Der DGB hat eine sehr unterstützenswerte Unterschriftensammlung gestartet. Diese wendet sich gegen eine optionale Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichte auf Länderebene, sowie neue Hürden im Sozialgerichtsgesetz wie etwa Gerichtsgebühren. Beides würde es Hartz IV- Leistungsberechtigten noch schwieriger machen, bestehende Ansprüche durchzusetzen. Hintergrund für die Unterschriftenaktion sind entsprechende Diskussionen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Landes-Justiz- sowie der Landes-Arbeits- und Sozialminister.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass den Ländern die Möglichkeit eröffnet werden soll, ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte zusammenzuführen (Optionslösung). Seit Jahren wird über die Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten diskutiert. Schon in der damaligen Diskussion haben wir uns gegen eine Zusammenlegung ausgesprochen.

Innerhalb der Bundesregierung gibt es dazu nach unseren Informationen eine abgestimmte Haltung, dass es zur Umsetzung der Optionslösung einer Verfassungsänderung bedarf. Dafür müssen zwar 2/3 der Stimmen des Bundestages und 2/3 der Stimmen des Bundesrates vorliegen, aber wie die Vergangenheit lehrt, kann auf politischer Ebene schnell mal ein Paket geschnürt werden. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, wird aller Wahrscheinlichkeit nach versucht werden, – wohl auf Betreiben der FDP-Justizminister der Länder – eine Verfassungsänderung für die Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Länderebene mit einer Neuorganisation der Träger im SGB II Bereich „mit zu regeln“. Das Thema ist also hochaktuell.

Des Weiteren hat eine Länderarbeitsgruppe im Rahmen der Justizministerkonferenz (JUMIKO) vom 19 Oktober 2009 Empfehlungen zur Entlastung der Sozialgerichte ausgesprochen, die viele einschneidende Veränderungen im sozialgerichtlichen
Verfahren befürchten lassen. Die meisten der dort genannten Forderungen sind nicht neu, wie die Einführung von Gebühren im sozialgerichtlichen Verfahren, die Einführung einer Zulassungsberufung und die Abschaffung des sogenannten 109-Gutachtens. Die Empfehlungen sind der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Kenntnis übermittelt worden, und es wurde dazu eine gemeinsame Arbeitsgruppe auf Amtschefebene eingerichtet, die sich jetzt damit beschäftigt. Es ist also höchste Eisenbahn sich dagegen zu wehren. (DGB, SB, 14.04.2010)