Zum ersten Januar sind die Regelleistungen um 3 Euro gestiegen. Viel zu wenig, da zum Beispiel die Strompreise stark gestiegen sind und der vorgesehene Regelbedarf nicht ausreicht. Allerdings existieren zusätzliche Leistungen, die kaum beantragt werden.
Seit zwei Jahren gelten die Regelungen beim Bildungs-und Teilhabepaket für Hartz IV und einkommensschwache Haushalte (SGB II, Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen). Doch viele Leistungsberechtigte kennen noch immer nicht den Anspruch.
Wer bestimmte Leistungen in Anspruch nimmt, kann bis zu 100 EUR mehr im Monat haben. Die Entlastungen sind zwar nicht ausreichend, aber ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Anhand zweier Beispiele wird deutlich, welche Möglichkeiten bestehen:
Fahrtkostenzuschuss aus dem Teilhabepaket:
Seit diesem Monat können die Fahrtkosten für den Schulweg geltend gemacht werden. Monats- und Jahreskarten können durch das Jobcenter zurück erstattet werden. Hier ist darauf zu achten, dass diese tatsächlich den Schulweg enthalten. Auch ist zwingend erforderlich, dass es sich um die kostengünstigste Variante handelt. Unnötige Tarifzonen, die nicht den Schulweg enthalten, werden allerdings nicht erstattet.
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Fallbeispiel aus Leipzig – alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern:
Zwar muss man in Leipzig bei den Fahrkosten in die “Vorleistung” gehen, bekommt jedoch unter Vorlage der Rechnungen die Kosten nun voll erstattet.
3 x Jahrestickets LVB für 146 € = 438 €
Die Rückerstattung erfolgt in der Regel zeitnah innerhalb von 4 Wochen. Fazit: 100% Kostenersparnis im Vergleich zur bisherigen Regelung, bei der 50% ( 219 € ) von den Kosten selbst getragen werden musste.
Essenkostenzuschuss aus dem Teilhabepaket:
Kinder und Jugendliche sollen täglich am Mittagessen teilnehmen. Hierzu wird die Mittagsverpflegung in der Kita oder in der Schule übernommen. Diese ist nun kostenlos, eine Zuzahlung ist nicht mehr notwendig.
Rechenbeispiel
3x 25 Tage (im Durchschnitt) Essengeld mit jeweils 1€ Zuzahlung = 75 €. Auch diese Zuzahlung enfällt nun vollständig. Man kann also sagen, dass berechtigte Familien / Eltern im Jahresdurchschnitt pro Monat mit 90 – 95 € entlastet sind.
Familien können im Hartz IV Bezug tatsächlich Geld einsparen. Eine genaue Übersicht finden Sie hier. Derzeit sollten auch Anträge auf Schulbuchkostenerstattung gestellt werden. Einen Mustervordruck und weitere Informationen finden Sie hier.
Anspruchsberechtigt sind:
- Hartz IV Bezieher: beim Jobcenter
- Wohngeld Bezieher: beim Wohngeld Amt
- Sozialhilfe und Sozialgeld Empfänger: beim Sozialamt
- Kinderzuschlag-Berechtigte: bei der Familienkasse