Grausamkeiten gegen schwerbehinderten Rentner

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Unmenschliche Grausamkeiten gegen schwerbehinderten Rentner in Nรผnberg

28.12.2014

Herr Thomas Mรผller pflegte und unterstรผtzte seine alte und gebrechliche Mutter รผber Jahre in der gemeinsamen Wohnung in Nรผrnberg. Er selbst war bereits seit 1997 arbeitsunfรคhig erkrankt, aber noch nicht Rentner. 2006 versuchte die ARGE Nรผrnberg rechtswidrig eine Senkung der Unterkunftskosten zu erzwingen, obwohl diese nachweislich gar nicht zu hoch waren. Man hatte รผbersehen, dass Frau Mรผller keine Leistungen bezog und die hรคlftigen KdU Kosten des Sohnes Herrn Mรผller deutlich unter den erlaubten KdU Kosten lagen. Man blieb gegenรผber Argumenten jedoch stur. Erstaunlicherweise hatte die ARGE sogar das Schreiben rรผckdatiert, so dass fรผr die KdU Senkung nur noch wenige Wochen geblieben wรคren. Erst das Eingreifen des ZDF brachte die Stadt Nรผrnberg zum Einlenken. Es war ein Bericht mit 12 Minuten Dauer im April 2006 in der Sendung โ€žDrehscheibeโ€œ im ZDF. Fรผr die Mutter waren die Ablรคufe so erschreckend, dass ihr Gesundheitszustand sich deutlich verschlechterte.

Die Arge lieรŸ im Anschluss eine arbeitsmedizinische Begutachtung des Herrn Mรผller durchfรผhren. Hierbei stellte sich heraus, dass eine Arbeitsfรคhigkeit nicht gegeben war und das fรผr einen lรคngeren Zeitraum, so dass man auf die Stellung eines Rentenantrags bestand.

Im September des selben Jahres verursachte eine hรคusliche Pflegekraft fahrlรคssig einen Unfall bei dem sich die Mutter den Oberschenkel brach. Bei der folgenden OP kam es zu einem Zwischenfall durch den diese sehr viel Blut verlor und an den Folgen 12 Tage spรคter verstarb. Schuld war im Wesentlichen auch ihr schlechter Allgemeinzustand, der auch auf den ร„rger einige Monate vorher mit der ARGE zurรผckzufรผhren war.

Herr Mรผller erhielt am Tag der Trauerfeier eine weitere Aufforderung die Kosten der Unterkunft zu senken d.h. Umzuziehen mit Frist von 6 Monaten. Ab Ende des selben Jahres musste er รผber 8 Wochen klinisch in der psychosomatischen Tagesklinik des Klinikums Nรผrnberg Nord behandelt werden. Er bat darum, dass man die Frist vorerst einmal um den Zeitraum der klinischen Behandlung verlรคngerte. Dies wurde abgelehnt. Die Nรผrnberger Zeitung berichtete hierรผber unter der รœberschrift โ€žMan lรคsst mir nicht einmal Zeit zu trauern.โ€œ Der damalige Chef der ARGE Nรผrnberg meinte hierzu im Zeitungsinterview: โ€žMan kรถnne keine Rรผcksichten nehmen, es ginge hier schlieรŸlich um viel Geld fรผr den Steuerzahler.โ€œ

Die Feststellung seiner 100% Erwerbsunfรคhigkeit brachte ihn schlieรŸlich von der ARGE (heute Jobcenter) zum Sozialamt. Hier wurde seine Umzugsfรคhigkeit von Gesundheitsamt geprรผft und er vorerst in seiner Wohnung belassen. Einerseits aufgrund seiner gesundheitlichen Situation, aber auch andererseits weil er in seiner nรคheren Umgebung von mehreren Menschen unterstรผtzt wurde und diese Unterstรผtzung bei einem Umzug wegfallen wรผrde.

Durch die zuerst weiterbetriebene Belastung bezรผglich eines Umzug waren die Erfolge der achtwรถchigen Behandlung im Klinikum Nรผrnberg zerstรถrt worden. Es ging Herrn Mรผller schlechter als davor. Er konnte die Wohnung รผber Monate nicht verlassen.

Weiterhin versuchte seither das Amt regelmรครŸig dennoch einen Umzug zu erzwingen, obwohl sich der Gesundheitszustand des Herrn Mรผller รผber die Jahre stรคndig verschlechterte. Und obwohl dies von behandelnden ร„rzten bestรคtigt wurde. Zu Beginn hatte er noch keinen GdB. Heute hat er die Pflegestufe Null und einen GdB von 70. Bis heute hat er 18 Operationen hinter sich. Darunter einige mehrstรผndige. Ein dauerhafter Grad der Behinderung von Zeitpunkt der Erstbegutachtung von 30 erhรถhte sich bis heute auf 70. Er leidet u.a. unter chronischer Depression, chronischen Angst- und Panikstรถrungen, PTBS (posttraumatische Belastungstรถrungen/schwere Traumata), chronischen Schmerzen, orthopรคdischen Problemen u.a. Einschrรคnkungen der Beweglichkeit der rechten Schulter, Defekten in der Halswirbelsรคule (Nervenwurzellรคsionen). chronischen Lendenwirbelsรคulenproblemen, retropatellar Arthrose beidseitig (Knie), akuter Entzรผndung der linken Schulter mit starker Bewegungseinschrรคnkung seit April 2014, sehr starker Hausstaubmilbenallergie mit Asthma. Aufgrund dieser Probleme ist er dauerhaft zu 100% erwerbsgemindert und Rentner.

Die Versuche des Sozialamts einen Umzug durchzusetzen wurden immer brutaler. Obwohl seit der ursprรผnglichen Aufforderung durch die ARGE, keine KdU Senkung mehr verlangt worden war, stellte das Amt mehrfach, zuletzt 2012 einen Teil der Mietzahlungen ohne Vorwarnung ein. In jedem Fall musste sein Anwalt Herr H. tรคtig werden. Einsicht oder Verstรคndnis zeigte das Amt nie.

Bei einer der stรคndig vom Nรผrnberger Sozialamt geforderten Begutachtungen durch das Gesundheitsamt Nรผrnberg kam es vor einem Zeugen zu einer Kรถrperverletzung im Amt. Diese wurde angezeigt und gegen den Arzt ermittelt. Das Gesundheitsamt entschuldigte sich schlieรŸlich fรผr das Ereignis und andere โ€žUnannehmlichkeitenโ€œ darunter u.a. ein Arzt, der sich รผber die Behinderungen von Herrn Mรผller lustig gemacht hatte und eine Mitarbeiterin, die durch behinderten-feindliche ร„uรŸerungen (vor Zeugen) aufgefallen war.

Der Arzt hatte, obwohl Herr Mรผller ausdrรผcklich vorher auf die Probleme seiner Halswirbelsรคule hingewiesen hatte, den Kopf von Herrn Mรผller wรคhrend der Untersuchung ohne Vorwarnung plรถtzlich mehrfach hin und her gedreht. Die Schmerzen waren รผber Wochen sehr heftig und mit u.a. starker รœbelkeit und Schwindel verbunden. Die dem Amt vorliegenden Befundberichte hatten klar die Probleme gezeigt und der Arzt hatte ebenso Rรถntgenbilder vorliegen.

Im Anschluss verweigerte Herr Mรผller weitere Begutachtungen durch das Gesundheitsamt, verweigerte aber nicht grundsรคtzlich Begutachtungen, falls nรถtig. Nur bestand er auf unabhรคngigen Gutachtern.
Im Jahr 2013 wurde die rechte Schulter des Herrn Mรผller operiert. Grund war eine Frozen Shoulder mit Impingement Syndrom. Man verweigerte ihm die nach der OP nรถtige hรคusliche Hilfe, obwohl ein Attest der Klinik vorlag, das die Notwendigkeit ab dem Tag der Entlassung bescheinigte und das Amt bereits Monate vor der OP von der spรคteren Notwendigkeit wusste. Herr Mรผller musste per Sozialgericht im Eilverfahren Hilfe einklagen. Dies dauerte rund zwei Wochen. D.h. das Sozialamt lies einen frisch operierten Schwerbehinderten zwei Wochen ohne jegliche Hilfe. Menschenverachtend und vorsรคtzlich gesundheitsgefรคhrdend.

Das Amt betrieb den Versuch ihn aus der Wohnung zu zwingen trotz Bescheinigungen seiner behandelnden ร„rzte, dass ein Umzug fรผr ihn eine massive Gesundheitsgefรคhrdung darstellen wรผrde und er gar nicht in der Lage sei die Vorbereitungen dafรผr vorzunehmen, weiter. Ab 2012 mit Hilfe zweier Richterinnen, die deutlich den Eindruck der Befangenheit erweckten. Es wurde ein Gutachten des Gerichts in Auftrag gegeben. Die Gutachterin erstellte daraufhin ein “Geisterfahrergutachten”. Das heiรŸt, dass dieses Gutachten alle vorliegenden sonstigen Befunde, Atteste und Gutachten ignorierte. Alle Fakten sprechen fรผr Herrn Mรผller bis auf das Gutachten der Frau Dr. Z. (Hinweis: Nachgewiesen sind rund 30% der Sozialgerichtsgutachten sogenannte Gefรคlligkeitsgutachten zum Nachteil der Klรคger.)

Es wurde viel krudes Zeug zusammenphantasiert, aber nicht belegt, Fakten weggelassen, Fakten verdreht. Sie stellte alle vorherigen Gutachten, Befunde und Atteste in Frage auch die anderer Fachrichtungen inkl. Des AbschluรŸberichts der klinischen Behandlung an der diverse ร„rzte beteiligt gewesen waren. Letztendlich behauptete sie Herr Mรผller wรคre umzugsfรคhig in einigen Monaten. Gutachten kรถnnen aber fรผr die Zukunft keine expliziten Aussagen machen, sie kรถnnen lediglich Wahrscheinlichkeiten beschreiben. Das Amt nahm nun dieses Gutachten als Basis seiner Vorgehensweise und forderte dieses Mal offiziell eine Senkung der Kosten der Unterkunft. Das entsprechende Schreiben strotzte nur vor bรถsartigen Formulierungen und Hohn. Dem Gutachten war vom Anwalt des Herrn Mรผller beim Gericht widersprochen worden. Die Fehler im Gutachten wurden aufgezeigt. Es entstanden aus anderen Grรผnden in den nรคchsten Monaten zwei weitere Sozialgerichtsgutachten. Diese zeigten ebenfalls deutlich, dass das Gutachten der Frau Dr. Z. falsch war/ist.

Die Gutachterin hatte z.B. behauptet, Herr Mรผller kรถnne problemlos den sogenannten Schรผrzengriff durchfรผhren. Das ist unwahr. Bei der Untersuchung wurde dies gar nicht geprรผft. Der Griff war weder bei Begutachtungen durch den MdK fรผr die Pflegeversicherung mรถglich, noch bei einer Kontrolluntersuchung der Schulter in der Klinik, noch bei den anderen Gerichtsgutachten. Bei ihr sei er angeblich mรถglich gewesen. Die Gutachterin behauptete auch ihre Untersuchungen hรคtten keine Probleme der Halswirbelsรคule gefunden. Diese Probleme sind seit Jahrzehnten bekannt und weiter fortgeschritten. Sie zeigten sich schon frรผher auf CTS des Klinikums Nรผrnberg und Rรถntgenbildern. Der Gutachterin waren neue Untersuchungen bekannt, so ein MRT und eine Nervenmessung durch einen renommierten Neurologen und Rehamediziner, Dr. S.. Sowohl das MRT, als auch die Messungen bestรคtigen die Beschwerden des Herrn Mรผller und sind nicht widerlegbar. Er leidet unter sehr schmerzhaften Nervenwurzellรคsionen im Bereich der Halswirbelsรคule die eben genau die beschriebenen Probleme verursachen. Die Gutachterin ignorierte diese Befunde, da sie wohl nicht in das von ihr gewรผnschte Bild passten. Die neuen Gutachten und Befunden wurden ebenso sowohl vom Gericht, als auch vom Sozialamt Nรผrnberg ignoriert. Sie seien ja nicht zum Thema Umzugsfรคhigkeit erstellt worden. Das ist allerdings unerheblich, wenn in beiden Fรคllen identische Krankheiten und Beschwerden geprรผft wurden.

Die Gutachterin stellte die Schwere eine Depression ohne die hierfรผr vorhandenen Fragebรถgen oder andere Hilfsmittel und ohne Erhebung der aktuellen Symptome allein durch Augenschein fest. Des weiteren machte sie das Vorhandensein der Angst- und Panikstรถrung von der Tatsache abhรคngig, dass Herr Mรผller wรคhrend seiner Untersuchung keine entsprechenden Probleme hatte. (Hinweis: Herr Mรผller stand hierbei unter dem Einfluss eines Beruhigungsmittels. Dieses kann aber nicht stรคndig genommen werden, weil es eine sehr starke Suchtgefรคhrdung aufweist) Diese Erkrankung ist auch nicht davon gekennzeichnet, dass es stรคndige Attacken gibt. Ein Epilepsiepatient hat auch nicht zu jeder Zeit Anfรคlle und ist dennoch an Epilepsie erkrankt.

Das Gutachten wรคre im รœbrigen selbst dann nicht mehr verwendbar, wenn es korrekt erstellt worden wรคre, denn es ist รผber ein Jahr alt.

Inzwischen hat man Teile der KdU Zahlungen eingestellt und Herr Mรผller ist nur mittels des noch vorhandenen Dispokredits seiner Bank in der Lage die Miete in voller Hรถhe zu bezahlen. Dies kann er aber nur noch wenige Monate tun. Das SG Nรผrnberg verweigert eine Weiterzahlung bis zur Klรคrung in einem Hauptverfahren auch dann, wenn der Betrag als Darlehen gegeben wรผrde. Ebenso verweigert man ihm die Prozesskostenhilfe im Eilverfahren, wodurch sein Grundrecht auf ein korrektes rechtsstaatliches Verfahren massiv verletzt wird. Er selbst ist aus gesundheitlichen Grรผnden nicht mehr in der Lage dies ohne Anwalt zu bewรคltigen. Ebenso wird sein Grundrecht auf kรถrperliche Unversehrtheit verletzt und dies schon seit Jahren, das auch die psychische Unversehrtheit einschlieรŸt. Es handelt sich inzwischen um einen groรŸen sowohl Verwaltungs- als auch Gutachter-, sowie Justizskandal in Nรผrnberg.

Der Gesundheitszustand des Herrn Mรผller ist schlecht. Inzwischen (ab April 2014) kann er seine linke Schulter aufgrund einer starken Entzรผndung kaum noch bewegen und leidet unter starken Schmerzen. Wirksame Schmerzmittel kann er nur bedingt nehmen, da sie seine Atmung verschlechtern. Er muss Nachts mit รœberdruckbeatmung schlafen. Herr Mรผller braucht รผber 10 Medikamente um รผber den Tag zu kommen. Von Antidepressiva bis Beruhigungsmitteln, von Blutdruckprรคparaten bis Allergiemitteln, von Schmerzmitteln bis Kortison. Er ist kaum noch handlungsfรคhig. Er kann nicht mehr selbst Baden, sich nur noch bedingt selbst pflegen. Arbeiten im Haushalt sind ihm ohne Hilfe ebenfalls weitgehend unmรถglich. Aufgrund der Panikattacken und ร„ngste kann er seine Wohnung nur noch selten verlassen. Er hat gelegentliche Hilfe durch Herrn B. der in er Nรคhe wohnt und fรผr Herrn Mรผller Arbeiten ausfรผhrt, die dieser nicht mehr ausfรผhren kann. Diese Hilfe wรผrde durch einen Umzug u.U. wegfallen, wenn eine neue Wohnung nicht in der direkten Nรคhe liegen wรผrde. Herrn Mรผller wurde die Pflegestufe Null (noch ohne Berรผcksichtigung der aktuellen Schulterprobleme) bewilligt. Zusรคtzlich ergรคnzende Hilfe aufgrund einer starken Einschrรคnkung der Alltagskompetenz (hat nichts mit einer Betreuung zu tun). Es geht hier um die ร„ngste, die ihn am Verlassen der Wohnung hindern und die Blockaden, die ihn am ร–ffen u.a. diverser Amtsschreiben hindern. Hiergegen wurde ihm Hilfe gewรคhrt.

Ein Umzug oder die nรถtigen Vorarbeiten kรถnnen von ihm nicht durchgefรผhrt werden. Ein Verlassen seiner gewohnten Umgebung unter Verlust der noch verbliebenen wenigen Sozialkontakte wรผrde seine Gesundheit weiter verschlechtern, kรถnnte sogar lebensbedrohende Folgen haben. Das Verhalten des Sozialamts Nรผrnberg hatte bereits in den Jahre 2008 zu mehreren Notarzteinsรคtzen aufgrund lebensgefรคhrlicher hypertensiver Krisen gefรผhrt und im Jahr 2009 zu einem (glรผcklicherweise leichten) Schlaganfall. 2009 berichteten die Nรผrnberger Nachrichten in drei Artikeln รผber den Fall des Herrn Mรผller. Auf das Amt hatte das keine Wirkung. Sozialrassistische Reaktionen einiger Nรผrnberger Bรผrger fรผhrten zu weiteren Verschlechterungen seiner Gesundheit. So fand er unter anderem Drohungen und Beleidigungen in seinem Briefkasten vor. Bei der Tageszeitung gingen entsprechende Leserbriefe und Kommentare ein. Die selbsternannte Stadt der Menschenrechte zeigte sich von der รผbelsten Seite.

Das Gesetz spricht von der Zumutbarkeit eines Umzugs. Herrn Mรผller ist ein Umzug unter keinen Umstรคnden zuzumuten. Das Gericht und das Amt hingegen prรผfen rechtswidrig die Fรคhigkeit aber nicht die Zumutbarkeit umzuziehen und selbst diese Prรผfung entspricht nicht der geforderten Sorgfalt, im Gegenteil wird diese durch das Gutachten der Frau Dr. Z. dem Anschein nach zwecks bewusster Schรคdigung des Herrn Mรผller manipuliert. Der Verdacht der bewussten Schรคdigungswunsches leitet sich u.a. auch daraus ab, dass im Gutachten รผber die Fragestellungen des Gerichts hinaus versucht wurde Herrn Mรผller die Notwendigkeit der Pflegeleistungen als auch der hauswirtschaftlichen Leistungen abzusprechen. Ein Gutachten eines gerichtlichen bestellten Pflegegutachters widerlegte die Ansichten der Frau Dr. Z. und kam zum Ergebnis, das sogar mehr Leistungen nรถtig seien. Die Gutachterin sprach sogar davon, dass es sie รคrgere, dass sie ihm nicht auch noch die Erwerbsminderungsrente nehmen kรถnne.

Entgegen der โ€žMeinungโ€œ der Frau Dr. Z. Auf Fachgebieten, zu denen sie gar keine Fachkompetenz