Erwerbsminderungsrente kann aufgestockt werden

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Die Möglichkeiten der Aufstockung bei der Erwerbsminderungsrente sind kompliziert und von zahlreichen Bedingungen abhängig. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Betroffene eine Erwerbsminderungsrente erhalten können, unter welchen Umständen sie nur teilweise ausgezahlt wird und welche Optionen zur Verfügung stehen, um die EM-Rente aufzustocken.

Die Erwerbsminderungsrente ist für Menschen gedacht, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können. Die Berechtigung hängt von zwei Hauptfaktoren ab: der gesundheitlichen Situation des Antragstellers und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Die 5-3-Regel

Um die Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, muss der Antragsteller zunächst die sogenannte 5-3-Regel erfüllen. Das bedeutet, dass man mindestens fünf Jahre lang in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben muss, wobei in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet worden sein müssen. Ohne diese Grundlage besteht kein Anspruch auf die Rente, unabhängig davon, wie schwer die Krankheit ist.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Neben den versicherungsrechtlichen Bedingungen müssen Antragsteller auch gesundheitliche Kriterien erfüllen. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird nur dann gewährt, wenn man weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig ist – und das unabhängig von der Art der Tätigkeit. Liegt die Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden, kommt lediglich eine halbe Rente in Betracht.

EM-Rente teilweiser Erwerbsminderung

Eine halbe Erwerbsminderungsrente stellt viele Betroffene vor finanzielle Schwierigkeiten. Im Jahr 2022 lag der Durchschnittsbetrag bei etwa 950 Euro. Es ist offensichtlich, dass es schwierig sein kann, mit einem derart eingeschränkten Einkommen über die Runden zu kommen.

Aufstockungsmöglichkeiten

Glücklicherweise existieren mehrere Wege, um die halbe Erwerbsminderungsrente aufzustocken. Ein Teilzeitjob kann dabei die ideale Lösung sein, denn er ermöglicht es, zusätzliches Einkommen zu erzielen, während man gleichzeitig die Rente bezieht. Sollte eine Beschäftigung nicht möglich sein, können unter bestimmten Umständen auch Krankengeld oder Arbeitslosengeld I in Anspruch genommen werden, allerdings mit Einschränkungen und Anrechnungen.

Reha während der Erwerbsminderung

Interessant ist auch der Aspekt der Rehabilitation vor Rentenbezug. Viele Krankenkassen initiieren Reha-Maßnahmen, um zu prüfen, ob eine vollständige Rückkehr in den Arbeitsmarkt möglich ist. Das Ziel ist hierbei, eine volle Erwerbsminderungsrente zu vermeiden und somit langfristige Kosten für die Krankenkasse zu reduzieren.

Um die Erwerbsminderungsrente und die Möglichkeiten zur Aufstockung besser zu verstehen, haben wir nun einige Beispiele aus dem Alltag, die verschiedene Situationen aufzeigen.

Beispiel 1: Der Fall von Herrn Müller

Situation: Herr Müller ist seit einigen Jahren chronisch krank und kann nicht mehr in seinem Beruf als Dachdecker arbeiten. Seine Arbeitsfähigkeit wird auf unter drei Stunden täglich eingeschätzt.

Erwerbsminderungsrente: Da er die 5-3-Regel erfüllt, steht Herr Müller eine volle Erwerbsminderungsrente zu. Er erhält monatlich etwa 950 Euro, was jedoch kaum ausreicht, um seinen Lebensunterhalt zu decken.

Aufstockung: Herr Müller entscheidet sich dafür, einen Teilzeitjob als Büroassistent anzunehmen, den er trotz seiner Einschränkungen ausüben kann. Durch diese zusätzliche Einnahmequelle kann er sein Einkommen aufbessern, ohne seinen Rentenanspruch zu verlieren.

Beispiel 2: Die Situation von Frau Schneider

Situation: Frau Schneider leidet unter einer schweren Erkrankung, die es ihr erlaubt, täglich zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten. Sie erhält daher nur eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsminderungsrente: Aufgrund ihrer Teilzeitarbeitsfähigkeit bekommt Frau Schneider eine halbe Erwerbsminderungsrente, die bei etwa 475 Euro monatlich liegt.

Aufstockung: Da sie nicht in der Lage ist, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen, beantragt Frau Schneider Krankengeld, das jedoch auf ihre halbe Rente angerechnet wird. Um ihre finanzielle Situation weiter zu verbessern, beantragt sie zusätzlich Bürgergeld, wodurch ihre Grundbedürfnisse und Wohnkosten abgedeckt werden.

Beispiel 3: Herrn Langs Weg durch die Reha

Situation: Nach einem schweren Unfall ist unklar, ob Herr Lang jemals wieder voll arbeiten kann. Er befindet sich im Krankengeldbezug und steht vor der Entscheidung einer Reha-Maßnahme.

Reha-Maßnahme: Die Krankenkasse schlägt eine Reha vor, um Herrn Langs Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Nach der Reha wird festgestellt, dass er nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

Erwerbsminderungsrente: Herr Lang wird daraufhin eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt. Obwohl er nun finanziell etwas abgesichert ist, entscheidet er sich, ehrenamtliche Tätigkeiten auszuüben, um sich sozial zu engagieren und seinen Alltag zu strukturieren.

Beispiel 4: Frau Königs Lösung mit Arbeitslosengeld

Situation: Frau König, bisher teilzeitbeschäftigt, wird arbeitslos und ist gleichzeitig gesundheitlich eingeschränkt.

Erwerbsminderungsrente: Sie erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente, da sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig ist. Das entspricht einem Betrag von etwa 475 Euro im Monat.

Aufstockung: Neben der Rente beantragt Frau König Arbeitslosengeld, das sie in halber Höhe erhält, da sie dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Dies ermöglicht es ihr, finanziell über die Runden zu kommen, bis sie vielleicht eine neue, ihrer Gesundheit angepasste Teilzeittätigkeit findet.

Situation: Frau König, bisher teilzeitbeschäftigt, wird arbeitslos und ist gleichzeitig gesundheitlich eingeschränkt.

Erwerbsminderungsrente: Sie erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente, da sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig ist. Das entspricht einem Betrag von etwa 475 Euro im Monat.

Aufstockung: Neben der Rente beantragt Frau König Arbeitslosengeld, das sie in halber Höhe erhält, da sie dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Dies ermöglicht es ihr, finanziell über die Runden zu kommen, bis sie vielleicht eine neue, ihrer Gesundheit angepasste Teilzeittätigkeit findet.

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