Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ein Abfindungsanspruch durchgesetzt werden. Kann auch bei einer Eigenkündigung eine Abfindung erzielt werden? Diese und andere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover.
Das Betriebsklima verschlechtert sich
Das Betriebsklima verschlechtert sich, der Chef schimpft und ist unzufrieden. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken dann an eine Kündigung. Kann man bei einer Selbstkündigung eine Abfindung bekommen?
Anspruch auf Abfindung bei Eigenkündigung eher selten
“Wer bei einer Eigenkündigung auf eine Abfindung hofft, wird enttäuscht”, betont Rechtsanwalt Christian Lange.
Denn “eine Abfindung wird im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vereinbart, wenn der Arbeitgeber kündigt und sich dabei nicht an das Kündigungsschutzgesetz hält”, so Lange.
Besser dran bleiben und sich kündigen lassen
Daher rät der Anwalt nicht selbst zu kündigen, vor allem dann nicht, wenn seitens des Arbeitgebers Unzufriedenheiten geäußert werden. Dann heißt es dran bleiben und im Arbeitsverhältnis bleiben, um so doch noch eine Abfindung zu erwirken, rät der Anwalt.
Entweder der Arbeitgeber kündigt und Betroffene können dann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erwirken, oder man einigt sich mit dem Arbeitgeber und schließt einen Aufhebungsvertrag mit entsprechender Ausgleichszahlung.
Aufhebungsvertrag nur, wenn noch keine Kündigung vorliegt
“Ein Aufhebungsvertrag ist allerdings nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis besteht und der Arbeitnehmer noch nicht gekündigt hat”, erinnert Lange.
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis automatisch. Eine Abfindung ist dann nicht mehr notwendig, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde. “Wer also selbst kündigt, verbaut sich alle Chancen auf eine Abfertigung!
Abfindung bei verkürzter Kündigungsfrist
Nur in seltenen Fällen kann noch eine Abfindung erreicht werden, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist verkürzen will. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich dann gegen eine Abfindung auf eine fristlose Kündigung oder eine deutlich kürzere Kündigungsfrist einigen.
Allerdings werden in solchen Fällen eher geringere Summen gezahlt. Die beste Strategie ist daher, die Kündigung durch den Arbeitgeber aussprechen zu lassen. Dann kann mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht eine Abfindung durchgesetzt werden, wenn der Kündigungsschutz greift. Dazu mehr hier.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und Kürzung beim Bürgergeld und Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung
Auch wichtig: Die Agentur für Arbeit verhängt eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt wurde.
Das kann auch passieren, wenn mit dem bisherigen Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Das bedeutet ein Viertel weniger Arbeitslosengeld.
Gleiches gilt für das Bürgergeld: Eine Kürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II um 10 Prozent wird vom Jobcenter für 3 Monate verhängt. Das gilt übrigens auch, wenn der Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt hat.