Dann wird das Arbeitslosengeld nicht in die abschlagsfreie Rente einbezogen

Lesedauer 2 Minuten

Generell werden Zeiten mit Arbeitslosengeld I in die Rente einbezogen. Was viele aber nicht wissen: Beziehen Sie Arbeistlosengeld in den zwei Jahren vor einem möglichen Rentenantritt für besonders langjährig Versicherte (mit 45 Jahren Rentenbeiträgen)? Dann wird diese Zeit nicht auf die Rente angerechnet. Hiervon berichtet Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel.

Minijobs werden einberechnet

Die gute Nachricht sei aber, so Knöppel, dass es nicht um die Höhe der monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung gehe und alle Minijobber seit 2013 rentenversicherungspflichtig sind – es sei denn, sie lassen sich ausdrücklich davon befreien.

Als Minijobber genießt man also den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung.

Minijobs auch bei ALG I

Ein Minijob mit Rentenversicherung ist auch beim Bezug von Arbeitslosengeld I zulässig. Das Arbeitslosengeld entfällt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden oder mehr beträgt.

Wenn Sie also 14 Stunden oder weniger pro Woche arbeiten, erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld und werden auf die Rente für besonders langjährig Versicherte angerechnet.

Bis zu 520 Euro pro Monat

Minijobs werden heute bis zu 520 Euro pro Monat gewährt. Soviel müssen Sie aber nicht arbeiten. Auch bei Arbeitslosengeld I und einem Minijob für 165 Euro im Monat werden Sie bei der Rente berücksichtigt.

Es geht nicht um die Höhe der Beiträge

Bei der abschlagsfreien Rente geht es um die Zeit der Einzahlungen, nicht um deren Höhe. Auch der Eigenbetrag von 3,6 Prozent des Minijobs zählt voll für die abschlagsfreie Rente und hilft womöglich, um die 45 Jahre für langjährig Versicherte zu erreichen.

Arbeitslos direkt vor der Rente

Ein Minijob ist oft die letzte Chance für Rentnerinnen und Rentner, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, um auf die 45 Jahre Beitragsjahre zu kommen. Wenn Sie nämlich 60 Jahre alt sind und arbeitslos werden, dann haben Sie schlechte Karten, um für die wenigen Jahre bis zur Rente eine reguläre Vollzeitstelle zu bekommen. Minijobs sind wesentlich einfacher zu kriegen.

Rentenbeiträge in Minijobs

Bei Minijobs mit Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent und der Beschäftigte 3,7 Prozent. Bei einem Minijob über 450 Euro läge der Eigenbeitrag zum Beispiel bei 16,20 Euro im Monat.

Lohnt sich der Minijob für die Höhe der Rente?

Um die 45 Jahre für Langzeitversicherte zu bekommen, kann der Minijob im Alter existentiell sein. Für die Höhe der Rente bringt er hingegen wenig. Bei einem Monatsverdienst von 520 Euro erhöht sich die Monatsrente nach einem Jahr um etwa fünf Euro.

Wichtig ist es auch, sich frühzeitig über die Zeit zu informieren, die Ihnen die Rentenversicherung anrechnet. Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung um Aufklärung bitten, ob und wann Sie die Voraussetzungen der “Altersrente für besonders langjährige Versicherte” erfüllen.

Wann ist es zu spät?

Wenn Sie allerdings bis zum Beginn der abschlagsfreien vorgezogenen Rente für langjährig Versicherte die 45 Jahre nicht mehr erreichen können, dann hilft Ihnen in den zwei Jahren davor auch kein Minijob.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...