In der Sozialhilfe existierte vor der Einführung von Hartz IV ein sog. Weihnachtszuschuss. Dieser wurde vor gut 17 Jahren abgeschafft. Ein Verein will nun 150 Euro für Armutsbetroffene verschenken.
Weihnachten eine schwere Zeit für Armutsbetroffene
In der Vorweihnachtszeit laden die Geschäfte zum Konsum ein. Für Armutsbetroffene, die von Hartz-4-Leistungen leben müssen, beginnt eine schwere Zeit. Die Mehrkosten für Weihnachtsbaum, Deko und Geschenke sind mit den Regelleistungen nicht bzw. kaum zu stemmen.
Hartz IV kennt kein Weihnachten
Im Jahre 2011 wurde aus den Regelleistungen der Bedarf für „Schnittblumen und Zimmerpflanzen“ gestrichen. Ein Weihnachtsbaum muss also aus anderen Posten des Regelbedarfs angespart werden oder schlichtweg ausfallen.
Bis zum Jahre 2005 wurde in der Sozialhilfe noch ein symbolischer Weihnachtsbonus zusätzlich zur Sozialhilfe überwiesen. Mit der Einführung der Hartz-Gesetze war damit Schluss.
Auch beim kommenden Bürgergeld ist weder ein Weihnachtsbonus vorgesehen, noch soll der Posten “Schnittblumen und Zimmerpflanzen” wiederkommen. Das ist auch kein Wunder, denn so wird u.a. auch der Bedarf klein gerechnet.
Eine besonders schwere Zeit für armutsbetroffene Kinder
Während Erwachsene “arme Weihnachten” irgendwie verkraften können, trifft diese Zeit besonders die Kinder. Rund 1,9 Millionen Kinder leben in Deutschland in sog. Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften.
“Deswegen verschenken wir im dritten Jahr in Folge an so viele Menschen wie möglich einen einmaligen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro – schnell und unbürokratisch”, berichtet die Initiative “Sanktionsfrei e.V.”.
Im letzten Jahr konnten rund 25.000 Euro Spenden eingesammelt und an Armutsbetroffene weitergegeben werden. Der Wehrmutstropfen: Nicht alle, die sich melden, können einen Weihnachtsbonus erhalten. Denn das Spenden-Geld reicht meistens leider nicht aus, dass alle Familien profitieren können.
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Wie kann ich den Weihnachtsbonus erhalten?
Wie kann man mitmachen? Alle Menschen in Hartz 4 können sich bis zum 14. Dezember 2022 (12 Uhr) für den Weihnachtsbonus anmelden. Danach ist Anmeldeschluss.
Um einen Weihnachtsbonus zu bekommen, schreibt jeder Haushalt eine E-Mail an: mehrbedarf@posteo.de mit dem Betreff „Weihnachtsbonus“. Am 14. Dez um 12:00 Uhr ist Anmeldeschluss. Wer für den Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro ausgelost wird, bekommt das Geld überwiesen.
“Um allen eine faire Chance zu geben und so viele Familien wie möglich zu unterstützen, kann jeder Haushalt nur einmal teilnehmen und gewinnen. Wir losen am 14. Dez 12 Uhr die Gewinner*innen im Zufallsprinzip aus”, so “Sanktionsfrei e.V.”.
Wird der Weihnachtsbonus bei Hartz IV vom Jobcenter angerechnet?
Nein. Die Zahlung wird unter Anwendung des Tafelparagrafen 11a (4) SGB II vorgenommen. Dieser berechtigt Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege dazu, existenzsichernde Zahlungen an Bedürftige zu leisten, die nicht als Einkommen zählen und somit auch nicht angerechnet werden dürfen.
Falls das Jobcenter dennoch Ärger macht, sollte ein Widerspruch mit Hinweis auf den Tafelparagrafen eingelegt werden. Der Verein schickt in diesem Falle auch einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit.
Unterstützung und Solidarität
Wer die Aktion unterstützen will, ist zu einer Spende aufgerufen. Auch die Redaktion “Gegen-Hartz” hat bereits gespendet. Wohin die Spende gehen muss, erfährt man hier.