Bürgergeld: Wenn der Sachbearbeiter im Jobcenter sagt: “Nein, das gibt’s/geht nicht!”

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Die Antwort “Nein, das gibt’s/geht nicht.” wird von Bürgergeld-Leistungsberechtigten oft in Ämtern gehört. Wenn das Jobcenter oder Sozialamt eine mündliche oder schriftliche Anfrage, die einen Antrag darstellt, nur mündlich/per Mail ablehnt, dann besteht ein Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid über diese Entscheidung.

Beispiel

Richard ruft beim Jobcenter an. Richard: “Meine Tochter wird zu groß für ihr Kinderbett, und benötigt als Schulkind dringend einen Schreibtisch zur Erledigung ihrer Hausaufgaben. Ich weiß nicht, wie ich das zahlen soll, können Sie mir dabei bitte helfen?”
Sachbearbeitung: “Nein, das gibt’s/geht nicht…”

Gibt sich Richard nun hiermit zufrieden, wird dieser Vorgang nie in irgendeiner Akte auftauchen – es gab ihn einfach nie.
Aber Richard weiß, dass er bei “Nein” immer nach einem schriftlichen Bescheid fragen sollte.

Richtige Reaktion auf eine mündliche Ablehnung

Allein die Anforderung der Schriftform für die mündliche, telefonische oder per Mail erfolgte Ablehnung führt meiner Erfahrung nach manchmal zu einem Umdenken und einer dann doch erfolgenden Bewilligung. “Ach halt, das geht ja doch…” Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

Leider kommt das häufiger vor, als man vermuten würde… gerade in Situationen, die nicht so sehr dem Standard entsprechen

Um den Anspruch auf den schriftlichen Bescheid geltend zu machen, verweist man auf §33 Abs2 Satz2 SGB X (bei Mail Satz3) und gibt an, darüber nachzudenken, gegen die Entscheidung in Widerspruch zu gehen. Geht übrigens auch bei Bewilligungen um diese schriftlich zu haben.

Fortführung Beispiel

Richard: “Das wundert mich, ich hatte gehört, dass es diesbezüglich Unterstützung gibt. Wenn das doch nicht möglich ist, bitte ich Sie, mir das schriftlich zu geben, ich möchte mich noch einmal einlesen und gegebenenfalls in Widerspruch gehen…”

Sachbearbeitung: “Ach halt, warten Sie mal. Da fällt mir was ein… ich lese nochmal kurz was nach. Mmmh…. blätter … mmmh. Stimmt, Sie haben Recht – das geht ja wirklich.” Richard: “Dann hätte ich das jetzt bitte gerne schritlich, damit ich weiß, mit welchem Budget wir uns auf die Suche machen können.

Infos zu den Erstausstattungen aus dem Beispiel

Zu beiden Themen habe ich bereits Artikel erstellt:
Hier zum größeren Kinderbett
Hier zum Schülerschreibtisch

Rechtsgrundlagen

§33 Abs2 Satz2 SGB X – mündliche/telefonische Entscheidung
§33 Abs2 Satz3 SGB X – elektronische (Mail-) Entscheidung

Twitter

Meine hier veröffentlichten Artikel findet ihr (ähnlich) auch bei Twitter. Zum Abschluss noch der Link zum Twitter-Thread für Rückfragen, Ergänzungen oder alles was ihr sonst dazu sagen wollt – natürlich auch gerne zum Retweeten: hier

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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