Bürgergeld-Sanktionen trotz Krankheit: Das ärztliche Attest ist Jobcentern oft nicht genug

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Wer krank ist, entschuldigt sein Fehlen durch ein ärztliches Attest – die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Beim Jobcenter reicht Leistungsberechtigten selbst dieser Nachweis oft nicht aus.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wer bei einem Termin mit dem Jobcenter wegen Krankheit verhindert ist, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Diese muss von einem Arzt / einer Ärztin ausgestellt sein.

Der Arzt bestätigt die Krankheit und teilt mit, wie lange der Betroffene der Arbeit wegen dieser Krankheit fernbleibt. Beim Jobcenter bezieht sich das auf alle Termine der Behörde, Weiterbildungen oder Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssuche.

Anzeige- und Bescheinigungspflicht

Laut dem Sozialgesetzbuch 2 gilt für Leistungsberechtigte eine Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit. Sie müssen demnach eine “eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer” unverzüglich der Behörde melden.

Spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit müssen sie eine “ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer” beim Jobcenter abgeben.

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Was ist die Pflicht bei längerer Erkrankung

Eine Erkrankung über die in der ärztlichen Bescheinigung genannte Dauer hinaus muss mit einer neuen ärztlichen Bescheinigung bestätigt werden.

Zudem gilt: “Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.”

Wie sieht es bei Misstrauen des Jobcenters aus?

Allzuoft misstrauen Mitarbeiter des Jobcenters aber der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit. Sie fordern dann von den Leistungsberechtigten auch noch eine “Reiseunfähigkeitsbescheinigung” oder eine “Wegeunfähigkeitsbescheinigung”.

Krank ist krank?

Jobcenter wollen wissen, ob die Krankheit bedeutet, dass die Betroffenen den Weg zu einem Termin beim Jobcenter nicht auf sich nehmen können. Der Arzt, der die Bescheinigung ausstellt, muss also auch bei einem gebrochenen Fuß ausdrücklich erwähnen, dass ein Marathonlauf nicht möglich ist.

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Gutachten durch den Medizinischen Dienst

Oft zweifeln Jobcenter aber generell an, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, egal, was der Arzt des Vertrauens der Leistungsberechtigten diagnostiziert hat. Hier gelten § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a des Fünften Buches des Sozialgesetzes.

Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, sind die Krankenkassen verpflichtet, ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einzuholen. Der stellte 2021 immerhin 814.000 solcher Gutachten aus.

Reine Willkür der Jobcenter?

Schalten und walten, wie sie wollen, dürfen die Jobcenter nicht. Das Gesetz stellt Richtlinien auf, wann Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit legitim sind:

“Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist.”

Es liegt im Ermessen der Behörde, zu beurteilen, ob jemand besonders häufig “arbeitsunfähig” gemeldet war.

Wann muss der Medizinische Dienst in Aktion treten?

Fordert das Jobcenter eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst, dann muss diese unverzüglich nach Vorlage des ärztlichen Attestes stattfinden.

Ganz wichtig: “Die Krankenkasse kann von einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben.”

Mit anderen Worten: Wenn Sachbearbeiter, also medizinische Laien, meinen, sie könnten den Medizinischen Dienst anfordern, obwohl die ärztlichen Unterlagen klar zeigen, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, dann haben die Jobcenter kein Recht dazu.

Was passiert, wenn Betroffene kein Attest abgeben?

Leistungsberechtigte sollten sich ein ärztliches Attest im Krankheitsfall so schnell wie nur irgend möglich einholen und beim Jobcenter einreichen. Ein Attest verspätet einzureichen (oder gar nicht) gilt als Pflichtverletzung, und Pflichtverletzungen bestraft das Jobcenter schnell mit Kürzungen des Regelbedarfs in Form von Sanktionen.

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