Mit dem Bürgergeld wurden insbesondere im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) einige Neuerungen eingeführt, die den meisten bisher unbekannt sein dürften.
Eine wichtige, aber oft übersehene Regelung betrifft die Übernahme der Kosten für Mietnebenleistungen wie Garagen oder Stellplätze.
Kosten der Unterkunft: Was wird übernommen?
Die Kosten der Unterkunft umfassen mehr als nur die reine Miete. Neben den offensichtlichen Posten wie Kaltmiete und Nebenkosten werden auch weniger offensichtliche Kosten berücksichtigt, sofern sie vertraglich festgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Kaltmiete
- Nebenkosten
- Heizkosten
- Kosten für einen Autostellplatz
Wichtig: Die Kosten für einen Autostellplatz müssen explizit im Mietvertrag aufgeführt seien. Nur dann besteht ein Rechtsanspruch auf Übernahme durch das Jobcenter.
Fallbeispiel: Die Übernahme von Garagenkosten
Ein konkretes Beispiel zeigt, wie die Regelungen in der Praxis angewendet werden können. Ein Bürgergeldempfänger musste für eine Garage zahlen, die als fester Bestandteil seines Mietvertrags galt.
Nachdem er Widerspruch eingelegt hatte, erkannte das Jobcenter den Fehler und übernahm die monatlichen Kosten von 50 Euro für die Garage. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung des Mietvertrags und des Bürgergeld-Bescheids.
Wichtig: Unterscheidung der Kostenarten: Nicht alle im Zusammenhang mit der Wohnung stehenden Kosten werden vom Jobcenter übernommen. Stromkosten beispielsweise fallen nicht unter die KdU und müssen von den Empfänger:innen selbst getragen werden. Hierfür ist im Regelsatz ein bestimmter Betrag vorgesehen.
Zusammensetzung eines Mietvertrags: Auf diese Details kommt es an
Ein Mietvertrag muss verschiedene Pflichtangaben enthalten, die über die grundsätzliche Mietzusammensetzung Auskunft geben. Dazu gehören:
- Angaben zum Vermieter und Mieter
- Beschreibung der Wohnung
- Höhe der Miete sowie der Neben- und Betriebskosten
Besonders wichtig sind die “Sonderpositionen” wie Einbauküchen oder Stellplätze. Diese müssen spezifisch im Vertrag aufgeführt sein, um bei der Beantragung von Bürgergeld berücksichtigt zu werden.
Weitere unabweisbare Kosten
Über die direkten Wohnkosten hinaus gibt es weitere finanzielle Verpflichtungen, die durch Klauseln im Mietvertrag geregelt sein können. Dazu zählen Kosten für:
- Schönheitsreparaturen
- Renovierungen bei Auszug
Diese Kosten sind oft durch den Mieter zu tragen und betreffen vor allem die benötigten Materialien. Auch hier ist eine genaue Vertragsprüfung unerlässlich.
Um überprüfen zu lassen, ob das Jobcenter alle zu tragenden Kosten auch wirklich übernimmt, sollte der Mietvertrag genau geprüft werden. Viele Leistungsberechtigten ist nicht bewusst, dass auch Nebenkosten wie die für eine Garage vom Jobcenter übernommen werden können. Der Bescheid kann hier kostenfrei überprüft werden.
Quellen
§ 22 Abs. 2 SGB II
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