45 Jahre in die Rente eingezahlt: Dennoch Rente mit Abschlag

Lesedauer 3 Minuten

Die Erwartung nach jahrzehntelanger Arbeit eine wohlverdienter Rente zu beziehen, ist etwas, auf das viele Menschen hinarbeiten. Doch die Wege in die Altersrente sind gepflastert mit komplexen Regelungen und Bedingungen, die für Laien oft schwer zu durchschauen sind. Ein Thema, das regelmäßig auf dem Schreibtisch von Beratern der Sozialverbände landet, ist der Übergang in die Rente ohne Abschläge – eine Rente, die nicht immer so einfach zu umzusetzen ist, wie es auf den ersten Blick erscheint.

Die Erwartung: Rente ohne Abschlag

Die Annahme, dass man nach 45 Arbeitsjahren automatisch ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand treten kann, ist weit verbreitet. Tatsächlich existiert mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte eine Regelung, die dies ermöglicht.

Der Clou: Man kann zwei Jahre früher als zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, jedoch ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Das klingt zunächst vielversprechend und gerecht für diejenigen, die über Jahrzehnte hinweg das Rentensystem mit Beiträgen unterstützt haben.

Der Knackpunkt: Das erforderliche Alter

Doch hier kommt die erste Hürde ins Spiel: Das erforderliche Mindestalter. Selbst wenn die 45-jährige Wartezeit erfüllt ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass man auch ohne Abschläge in Rente gehen kann. Das erforderliche Alter muss ebenfalls erreicht sein.

Konkret heißt das: Wenn man beispielsweise bis zu einem Alter von 66 Jahren und 10 Monaten arbeiten müsste, könnte man frühestens mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Jeder Versuch, noch früher in Rente zu gehen, würde unweigerlich zu Abschlägen führen, bestätigt auch Christian Schultz vom Sozialverband Deutschlands, SoVD.

Die Alternative: Altersrente für langjährig Versicherte

Für diejenigen, die trotzdem früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden möchten, gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte.

Diese ist bereits ab 35 Versicherungsjahren möglich und theoretisch schon ab dem 63. Geburtstag antrittsfähig – allerdings mit einem entscheidenden Nachteil: Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, fallen 0,3% Abschläge von der Bruttorente an.

Lesen Sie auch:
Rentenerhöhung: 10 Prozent mehr Rente gefordert

Die Kosten des früheren Ruhestands

Diese Abschläge können sich schnell summieren und zu spürbaren finanziellen Einbußen führen. Wer also beispielsweise drei Jahre früher in den Ruhestand treten möchte, muss mit Abschlägen von 10,8% rechnen.

Hinzu kommt, dass auch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung reduziert werden, was viele nicht bedenken. Die Entscheidung für einen früheren Ruhestand ist somit nicht nur eine Frage des persönlichen Wohlbefindens, sondern auch eine erhebliche finanzielle Entscheidung.

Eine Beispielrechnung

Um die Auswirkungen von früherem Renteneintritt auf die Rentenhöhe besser zu verstehen, zeigen wir ein Rechenbeispiel. Dieses Beispiel soll verdeutlichen, wie sich Abschläge auf die monatliche Rente auswirken können, wenn man sich entscheidet, früher die Altersrente zu beziehen.

Ausgangssituation:

  • Geplantes Renteneintrittsalter ohne Abschlag: 67 Jahre
  • Monatliche Bruttorente bei Eintritt mit 67 Jahren: 1.500 Euro
  • Gewünschtes Renteneintrittsalter: 64 Jahre
  • Frührente (vorzeitiger Renteneintritt): 3 Jahre früher

Berechnung der Abschläge:

Für die Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag 0,3% pro Monat für jeden Monat, den man früher in Rente geht. Da ein Jahr 12 Monate hat, ergibt sich für jedes Jahr, das man früher in Rente geht, ein Abschlag von 3,6% (0,3% * 12).

  • Abschlag für 3 Jahre früheren Renteneintritt: 3 Jahre * 3,6% pro Jahr = 10,8%

Anwendung der Abschläge auf die monatliche Rente:

  • Abschlagsbetrag von der Bruttorente: 1.500 Euro * 10,8% = 162 Euro
  • Monatliche Rente nach Abschlägen: 1.500 Euro – 162 Euro = 1.338 Euro

Ergebnis:

Durch den vorzeitigen Renteneintritt um 3 Jahre reduziert sich die monatliche Rente um 162 Euro von ursprünglich 1.500 Euro auf 1.338 Euro. Dieser reduzierte Betrag wird für die gesamte Dauer des Rentenbezugs ausgezahlt, was bedeutet, dass der Eintritt in die Frührente langfristige finanzielle Einbußen nach sich zieht.

Gut beraten ist halb gewonnen

Wer also die 45 Arbeitsjahre voll hat und dennoch früher in Rente gehen möchte, sollte alle Optionen sorgfältig abwägen und durchrechnen. Es gibt durchaus Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise eine Kombination aus Krankengeld und Arbeitslosengeld unmittelbar vor dem Rentenbeginn, die einen Übergang ohne Abschläge ermöglichen können.

Die Devise lautet daher: Informieren, beraten lassen und alle Optionen prüfen, um finanzielle Einbußen im Ruhestand zu minimieren.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...