Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Fรผr alle, die 1964 oder spรคter geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie kรถnnen die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.”
Inhaltsverzeichnis
Spรคter in Rente und hรถhere Abschlรคge
Wer 1964 zur Welt kam, geht also erstens spรคter in Rente, und zweitens zahlt er bei vorzeitiger Rente hรถhere Abschlรคge.
Langjรคhrig und besonders langjรคhrig Versicherte
Die Rentenversicherung unterscheidet zwischen langjรคhrig Versicherten und besonders langjรคhrig Versicherten. Bei den ersten werden mindestens 35 Versicherungsjahre angerechnet, bei den zweiten sind es mindestens 45 Jahre.
Besonders langjรคhrig Versicherte kรถnnen frรผher in Altersrente gehen als langjรคhrig Versicherte.
Rente ab 67 Jahren
Das Rentenalter steigt also Jahrgang fรผr Jahrgang, jeweils um einen Monat ab 1947. Der Jahrgang 1947 tritt noch mit 65 Jahren und einem Monat in die Rente ein. Wer 1964 oder spรคter zur Welt kam, kann auch nach 35 Beitragsjahren erst ab 67 Jahren in die regulรคre Altersrente gehen – also fast zwei Jahre spรคter.
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Es gibt Ausnahmen
Die Deutsche Rentenversicherung fรผhrt aus: โDas Renteneintrittsalter wird nicht fรผr alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch fรผr sie gelten kรผnftig hรถhere Eintrittsalter.โ
Fรผr den Jahrgang 1964 steigen die Abschlรคge
Der Jahrgang 1964 ist doppelt gebeutelt. Die Betroffenen kรถnnen zum einen erst ab 67 Jahren in Rente gehen, und zweitens steigt bei ihnen der Abschlag bei vorzeitiger Rente bis zu einem Maximum von 14,4 Prozent.
Wie hoch werden die Abschlรคge pro Jahr?
Betroffenen werden pro Jahr ihres vorzeitigen Rentenbezugs 3,6 Prozent von ihrer Rente einbehalten.
Rente ab 65 fรผr besonders langjรคhrig Versicherte
Auch wer besonders langjรคhrig versichert ist, also 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann im Jahrgang 1964 frรผhestens mit 65 in die regulรคre Altersrente gehen (ohne Abzรผge).
Schwerbehinderte des Jahrgangs 1964
Die Altersgrenze fรผr eine abschlagsfreie Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre fรผr den Jahrgang 1964. Voraussetzung ist eine registrierte Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent.
Abzรผge fรผr schwerbehinderte Menschen
Eine vorzeitige Rente mit Abschlรคgen kรถnnen schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964 frรผhestens ab 62 Jahren in Anspruch nehmen – statt wie zuvor mit 60 Jahren. Jeder Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, bedeutet 0,3 Prozent weniger Geld pro Monat. Maximal liegt der Abzug bei schwerbehinderten Menschen dann bei 10,8 Prozent.
Altersrente fรผr langjรคhrig unter Tage beschรคftigte Bergleute
Eine Ausnahme sind auch langjรคhrig unter Tage beschรคftigte Bergleute. Bei ihnen wird die Altersgrenze nicht schrittweise ab dem Jahrgang 1947 angehoben, sondern fรผr alle, die nach dem 31. Dezember 1951 zur Welt kamen. Ihr Renteneintrittsalter steigt stufenweise bis zum vollendeten 62. Lebensjahr.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.