2024 in Rente gehen, wenn man 1964 geboren ist?

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Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.”

Später in Rente und höhere Abschläge

Wer 1964 zur Welt kam, geht also erstens später in Rente, und zweitens zahlt er bei vorzeitiger Rente höhere Abschläge.

Langjährig und besonders langjährig Versicherte

Die Rentenversicherung unterscheidet zwischen langjährig Versicherten und besonders langjährig Versicherten. Bei den ersten werden mindestens 35 Versicherungsjahre angerechnet, bei den zweiten sind es mindestens 45 Jahre.

Besonders langjährig Versicherte können früher in Altersrente gehen als langjährig Versicherte.

Rente ab 67 Jahren

Das Rentenalter steigt also Jahrgang für Jahrgang, jeweils um einen Monat ab 1947. Der Jahrgang 1947 tritt noch mit 65 Jahren und einem Monat in die Rente ein. Wer 1964 oder später zur Welt kam, kann auch nach 35 Beitragsjahren erst ab 67 Jahren in die reguläre Altersrente gehen – also fast zwei Jahre später.

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Es gibt Ausnahmen

Die Deutsche Rentenversicherung führt aus: „Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch für sie gelten künftig höhere Eintrittsalter.“

Für den Jahrgang 1964 steigen die Abschläge

Der Jahrgang 1964 ist doppelt gebeutelt. Die Betroffenen können zum einen erst ab 67 Jahren in Rente gehen, und zweitens steigt bei ihnen der Abschlag bei vorzeitiger Rente bis zu einem Maximum von 14,4 Prozent.

Wie hoch werden die Abschläge pro Jahr?

Betroffenen werden pro Jahr ihres vorzeitigen Rentenbezugs 3,6 Prozent von ihrer Rente einbehalten.

Rente ab 65 für besonders langjährig Versicherte

Auch wer besonders langjährig versichert ist, also 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann im Jahrgang 1964 frühestens mit 65 in die reguläre Altersrente gehen (ohne Abzüge).

Schwerbehinderte des Jahrgangs 1964

Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre für den Jahrgang 1964. Voraussetzung ist eine registrierte Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent.

Abzüge für schwerbehinderte Menschen

Eine vorzeitige Rente mit Abschlägen können schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964 frühestens ab 62 Jahren in Anspruch nehmen – statt wie zuvor mit 60 Jahren. Jeder Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, bedeutet 0,3 Prozent weniger Geld pro Monat. Maximal liegt der Abzug bei schwerbehinderten Menschen dann bei 10,8 Prozent.

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Eine Ausnahme sind auch langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Bei ihnen wird die Altersgrenze nicht schrittweise ab dem Jahrgang 1947 angehoben, sondern für alle, die nach dem 31. Dezember 1951 zur Welt kamen. Ihr Renteneintrittsalter steigt stufenweise bis zum vollendeten 62. Lebensjahr.

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