Hartz IV: Jobcenter lehnte Fahrtkosten für Fussamputierten ab

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Für Heiko F. geht es nur müshsam voran. Seit seiner Amputation seines Fußes, kann er seine Wohnung im 2 Stockwerk nur noch mit einem Krankentransaport in einem Tragesitz verlassen, weil die Treppen derzeit unüberwindbar sind.

Fahrtkosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen

Er hat Pflegestufe 1 und kann sich immerhin mit Krücken in der Wohnung fortbewegen. Deshalb bezahlt seine Krankenkasse den Krankentransaport nicht. Das ist gültige Rechtslage. Heiko F. hat wenig Geld und bezieht seit einigen Jahren Hartz IV Leistungen.

Heiko F. benötigt aber dringend vom Orthopäden eine Prothese und viele Stunden Physiotherapie. “Wenn mein Bein nicht jetzt entsprechend gefördert wird, wird mein Bein irgendwann so instabil, dass das Bein nicht mehr genutzt werden kann. Dadurch werde ich zum Teil ein Pflegefall”, berichtet er gegenüber dem NDR.

Seit einem Jahr nicht mehr das Haus verlassen

Dann bräuchte Heiko F. einen Rollstuhl, damit er sich übberhaupt noch fortbewegen kann. Er selbst ist Leidgeprüft. Seit seiner Kindheit leidet er an einem Hirnschaden und ist zusätzlich an Diabetes erkrankt.

Mit seiner Lebensgefährtin lebt er zusammen bescheiden auf 50 Quadratmeter. Seit einem Jahr kommt er nicht mehr vor die Tür. “Das ist eigentlich ein Stillstand meines Lebens”, klagt Heiko F. “Wenn ich das mit dem Fuss nicht hätte, könnte ich jetzt auch mal raus”. Somit lebt er isloiert und ausgebremst.

Jobcenter lehnt Mehrbedarf ab

In seiner Not wandte er sich an den Sozialverband. Mit einer Beraterin stellte er einen Antrag beim Jobcenter auf Sonderbedarf. Doch das Jobcenter lehnte prompt den Antrag ab und verwies auf die Krankenkasse.

“Ich war ärgerlich, weil wir in dem Antrag daraufhin wiesen, dass die Krankenkasse hier nicht in der Pflicht ist”, beklagt die Beraterin des Sozialverbandes SOVD, Katharina Lorenz, in Hannover. Die Fahrtkosten muss die Krankenkasse nicht übbernehmen, weil hier die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. “Von daher lag hier ganz klar ein Sonderbedarf vor”.

Nachfrage beim Jobcenter zeigte Wirkung

Mit Hilfe des Sozialvereins legt Heiko F. einen Widerspruch ein. Als der NDR beim Jobcenter anfragte, klang die Antwort bereits positiver:

“Aufgrund des Widerspruchs haben wir einen Nachweis bei der Krankenkasse angefordert und mittlerweile liegt der Nachweis vor. Somit können die Fahrtkosten grundsätzlich als Mehrbedarf vom Jobcenter übernommen werden. Um die Fahrtkosten erstatten zu können, benötigen wir Angaben wie oft und wann die Fahrtkosten anfallen und welche konkreten Kosten dadurch entstehen (…) Wenn die Unterlagen vorliegen, können wir über die Kostenübernahme entscheiden.”

Heiko F. hat nun wieder Hoffnung, dass er sein Recht bekommt und auch wieder Hilfe. Wenn er die Hilfe erhält, hat er große Hoffnung, in seinem alten Beruf als IT-Spezialist wieder arbeiten zu können.

Beide immer überprüfen lassen

Dieses Beispiel zeigt, dass es wichtig ist, einen Ablehnungsbeischeid vom Jobcenter nicht einfach hinzunehmen. Ein Widerspruch sollte daher immer geprüft werden und wenn möglich auch die Öffentlichkeit gesucht werden. Dann nämlich bewegen sich oft die Jobcenter und helfen dann doch.

Hartz IV-Bescheide oder auch Abblehnungsbescheide können hier kostenfrei überprüft werden.

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