Stromsperre: Jobcenter muss Darlehen gewähren

Lesedauer 2 Minuten

Hartz IV-Bezieher haben Anspruch auf Darlehen vom Jobcenter, um Stromschulden zur Abwendung einer Stromsperre zu bezahlen
Angesichts steigender Strompreise sind immer mehr Hartz IV-Bezieher nicht mehr in der Lage, ihren Strom zu bezahlen. Die Energieanbieter reagieren darauf mit einem Mahnverfahren, das eine Stromsperre bei ausbleibender Zahlung zur Folge hat. Betroffene Hartz IV-Bezieher sollte das jedoch nicht einfach hinnehmen und sich stattdessen an ihr zuständiges Jobcenter wenden. Unter Umständen muss die Behörde ein Darlehen gewähren, um die Stromsperre abzuwenden. Das stellte das Landessozialgericht (LSG) NRW in einem Beschluss aus dem August klar.

Hartz IV-Bezieher sollte bei angedrohter Stromsperre auf Darlehn vom Jobcenter bestehen
Im konkreten Fall war ein Hartz IV-Bezieher in Zahlungsrückstand bei seinem Stromversorger geraten. Dieser hatte deshalb mehrfach die Kappung der Stromversorgung angekündigt. Der Betroffene bemühte sich daraufhin um eine Ratenzahlung bei seinem Energieanbieter, was jedoch seitens des Unternehmens abgelehnt wurde. Im Folgenden beantragte der Hartz IV-Bezieher ein Darlehen beim Jobcenter, um seine Stromschulden zu begleichen und die Stromsperre abzuwenden. Die Behörde erließ jedoch einen Ablehnungsbescheid, gegen den der Mann gerichtlich vorging.

Das LSG NRW erließ in zweiter Instanz mit Beschluss vom 18. August 2014 (Aktenzeichen: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B) eine einstweilige Verfügung, die das Jobcenter dazu verpflichtete, in diesem Fall Hilfe in Form eines Darlehens zu gewähren, um die Stromschulden zu tilgen. Das Gericht verwies explizit darauf, dass der Hartz IV-Bezieher dringend auf die Versorgung mit Strom angewiesen sei. Mit dem Darlehen könne seine Notsituation abgewendet werden. Der Leistungsbezieher habe alles unternommen, um die Kappung der Stromversorgung zu verhindern, wie der Versuch einer Ratenzahlungsvereinbarung, der jedoch gescheitert sei. Ein Stromanbieterwechsel komme für den Kläger nicht in Frage, da verschuldete Hartz IV-Bezieher aufgrund einer unzureichenden Bonität von den Anbietern abgelehnt würden. Energieanbieter, die keine Bonitätsprüfung verlangten, würden stattdessen meist auf Vorkasse bestehen, wozu Hartz IV-Bezieher aber in der Regel nicht im Stande sind.

Die Gewährung eines Darlehens vom Jobcenter kommt jedoch generell nur in Frage, wenn kein triftiger Grund dagegen spricht, wie etwa ein offensichtlich verschwenderischer Umgang mit Strom.

Erhalten Hartz IV-Bezieher von ihrem Stromanbieter ein Schreiben, in dem eine Stromsperre angekündigt wird, sollten sie zunächst deren Rechtmäßigkeit prüfen, rät das „Juraforum.de“. So wäre eine Stromsperre rechtswidrig, wenn der Betrag der Stromschulden unter 100 Euro liegt oder die Rechnungsbeträge noch gar nicht fällig sind. Zudem muss einer Stromsperre zunächst ein Mahnverfahren und eine Ankündigung der Stromkappung vorausgehen. (ag)

Bild: tom.r / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...