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Hartz IV Verhandlung: Nur ein politischer Erfolg?

Das Bundesverfassungsgericht und die Hartz-IV-Regelsätze
von Gerhard Hallstein

Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht (BundesVerfG) im Frühjahr 2010 die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene für verfassungswidrig erklären sollte, wäre das zwar ein politischer und juristischer Erfolg für die Kläger, aber nicht unbedingt ein finanzieller Erfolg für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-Betroffene). Das Arbeitslosengeld II besteht aus zwei Bestandteilen: dem jeweiligen Regelsatz und den Kosten der Unterkunft (Miete).

Falls das BundesVerfG die Hartz-IV-Regelsätze tatsächlich für verfassungswidrig erklären und die Bundesregierung zwingen sollte, sie anzupassen, könnte das für die Hartz-IV-Betroffenen letztendlich zu einem Null-Summen-Spiel werden. Die Bundesregierung würde dann einfach die Kosten der Unterkunft mit miesen Tricks um die Summe kürzen, um die sie die Regelsätze würde erhöhen müssen. Nun wird das BundesVerfG keine konkreten Beträge oder Prozentsätze vorgeben, so dass der Bundesregierung genügend Möglichkeiten blieben, die von Hartz IV Betroffenen um die Erhöhung ihres Arbeitslosengeldes II zu betrügen. Und das würde sie mit Sicherheit tun. Vermutlich liegen die entsprechenden Pläne schon in ihren Schubladen. Da die Kosten der Unterkunft im laufenden Verfahren nicht Gegenstand sind, wird es dem BundesVerfG wohl auch - nach meinem Wissenstand - formal nicht möglich sein, solchen Tricks einen Hebel vorzuschieben. Von daher ist dieses Verfahren meines Erachtens nur ein "halbherziges" Verfahren, weil es der Bundesregierung genügend Möglichkeiten einräumt, eine Erhöhung des Arbeitslosengelds II zu umgehen.

So wichtig dieses Verfahren auf der sozialen, juristischen und politischen Ebene auch ist, auf den Prüfstand des BundesVerfG (da es politisch nicht umsetzbar ist) gehört das gesamte Machwerk der Hartz-Gesetze. Ich bin gespannt, ob das BundesVerfG auch hier Maßstäbe setzen wird, die die Bundesregierung nicht so einfach umgehen kann. (Ein Leserbeitrag von Gerhard Hallstein, 21.10.2009)

IW warnt vor einer Hartz IV Erhöhung BGH Urteil: Hartz IV- Mieter werden geschützt