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Hartz IV Urteil: Viel Wind um wenig?

Hartz IV Urteil: Viel Wind um wenig?

Jubel und Erleichterung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV Regelsätzen. Endlich wurde nach fünf Jahren Hartz IV-Reform fest gestellt, dass die Ermittlungen der Regelsätze für Erwerbslose und Kinder nicht mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip vereinbar sind. Der Gesetzgeber hat nur eine kurze Zeit eingeräumt bekommen, dies zu ändern, nämlich nur bis zum Jahresende 2010. Doch das Urteil lässt viele Fragen offen.

Laut Urteilsspruch der Verfassungsrichter soll der "unabweisbare laufende Bedarf" gedeckt werden. Wie das gehen soll, ließen allerdings die Richter offen. Ebenso wurde die Heranziehung des Rentenwertes als Fortschreibung zwar kritisiert, was daraus aber folgen soll, bleibt ebenfalls unbeantwortet. Die Nichtberücksichtigung der Bildungsausgaben muss nun begründet werden. Dies gilt ebenso für die vorgenommen Abschlägen auf bestimmte Positionen aus der Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Das bedeutet zunächst einmal nichts anderes, als dass die Regelsätze die ja eigentlich als verfassungswidrig beurteilt wurden in der Höhe allerdings als "verfassungsgemäß" gelten. Das einizige was die Richter verlangen, ist dass die Regelsätze nun "menschenwürdiger" gestalten werden sollen.

Man kann, ohne den Teufel an die Wand zu malen, davon ausgehen, dass die Bundesregeierung bei einem "transparenten Verfahren zur Bemessung der Regelsätze" nun diesen neu gestalten müssen. Doch man kann davon ausgehen, dass bis auf ein paar Änderungen bei den Kindern, alles beim Alten bleiben wird, jedenfalls in der Höhe der Regelleistungen. Eine Ende der Hartz-IV Gesetze wurde mit dem Urteil leider nicht eingeläutet. (09.02.2010)

Urteilsbegründung Hartz-IV Regelsatzklage Hartz IV Überprüfungsanträge nicht erfolgreich