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Hartz IV: 30 Stunden Ein-Euro-Job rechtens

Hartz IV: Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte: Eine 30 Stundenwoche bei der Arbeitsgelegenheit "Ein-Euro-Jobs" sei zulässig

Als skandalös kann man das neuerliche Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) betiteln: Das oberste Gericht sah es als rechtens an, dass Hartz IV Betroffene 30 Wochenarbeitsstunden arbeiten müssen und dafür gerade einmal einen Hungerlohn erhalten. Dabei hob das BSG das Urteil des Landessozialgerichts in Bayern auf. Nimmt ein ALG II Empfänger die Arbeitsgelegenheit nicht an, so kann von der Arge das ALG II um 30 Prozent gekürzt werden, so die Bundessozialrichter. Die Arbeitsgelegenheiten sind nach der geltenden Gesetzeslage keine Gegenleistung für die dem Hilfebedürftigen gewährten Grundsicherungsleistungen, sondern sie gehören zum Katalog der in § 16 SGB II geregelten Eingliederungsleistungen, so die Richter.

Der vierte Senat des BSG sah eine 30-Stunden-Woche als angemessen an (BSG, AZ: B 4 AS 60/07 R). Der Kläger hatte argumentiert, dass man bei 30 Wochenarbeitsstunden keinen regulären Arbeitsplatz finden kann, da die Arbeitszeit des Ein-Euro-Jobs zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Das BSG bestätigte jedoch, dass es auf die Art der Arbeitsangelegenheit ankommt. Es müsse im Vorfeld genau geklärt werden, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt und dem Kläger eine Rechtsfolgenbelehrung bei Ablehnung der Maßnahme mitgeteilt worden ist.

Der Kläger war mehrere Jahre erwerbslos und sollte für 1,50 Euro pro Stunde Bäumchen mit einer Schutzfolie umwickeln. Hier liegt der eigentliche Grund für die Klage. Ein-Euro-Jobs dürfen nämlich keine reguläre Beschäftigung verdrängen. Denn für die Bepflanzung und Pflege der Grünanlagen ist die Stadt/Gemeinde zuständig, die dafür eigene oder externe Fachkräfte einsetzt.

Kritik an den Ein-Euro-Jobs
Kritisch ist das neuerliche Urteil anzusehen, da Ein-Euro-Jobber nicht als Arbeitnehmer angesehen werden und so in ihren Arbeitnehmerrechten beschnittenwerden, da sie keinen Arbeitsvertrag, stattdessen nur eine Vereinbarung mit einem Maßnahmeträger haben. Da die Ein-Euro-Jobber in vielen Fällen reguläre Stellen besetzen, werden so sozialversicherungspflichtige Stellen abgebaut bzw. nicht mit entsprechenden Arbeitskräften besetzt. Selbst das IAB stellte unjüngst fest, dass sogenannte Ein-Euro-Jobs nicht dazu beitragen, Hartz IV Betroffene eine reguläre Beschäftigung zu verschaffen. (17.12.2008)


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