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BA geht mit Tricks gegen Hartz IV Widersprüche vor

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versucht die Zahl der Widersprüche im SGB II zu reduzieren. Hartz IV Betroffene sollen keine Rechtsstaatlichkeit mehr erfahren.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versucht die Zahl der Widersprüche im SGB II zu reduzieren. Allerdings nicht durch bessere Arbeit, sondern durch üble Trickserei. Dort sind dann Leitlinien zu finden wie "Stattgaben im Klageverfahren sind auf 30 Prozent zu reduzieren" sowie "die Grundsicherungsstellen verringern die Erfolgsquoten von Klagen".

Besonders pikant ist diese Aussage: "Im Übrigen ist unter Wirtschaftlichkeitserwägungen darüber zu befinden, ob zu einem als rechtmäßig erkannten Bescheid ein Widerspruch gerechtfertigt oder der Widerspruchsführer eingeladen wird, um ihn unter Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen".

Die BA beklagt die hohe Zahl der Widersprüche (ca. 60 Prozent erfolgreich) und Klagen (ca. 50 Prozent erfolgreich). Angegebene interne Ursache u.a. die unzureichende Qualifikation. Das Gegensteuern besteht zum Teil aus Täuschung (hier genannt Beratung und Aufklärung) und Abschreckung/ "Bewegung" zur Rücknahme des Widspruches. Auf der Gesetzgebungsebene ist mittlerweile der Streitwert für LSG-Berufungen auf 750 Euros angehoben worden. Es wird diskutiert, eine höhere Eigenbeteligung bei der Beratungshilfe zu verlangen und eine Prozesssgebühr (75 Euro ?) von den ALG II Betroffenen zu kassieren.

Diese Unglaublichkeiten sollten eigentlich nicht an die Öffentlichkeit kommen, sondern nur intern angewiesen werden. Aber das Team der "Tacheles-Sozialhilfe e.V." konnte diese brisante Informationen rechergieren. Man darf gespannt sein, ob auch die "Mainstream" Presse dieses Thema aufgreift. Denn hier soll offenkundig die demokratische Rechtstaatlichkeit durch finstere Tricks untergraben werden. Als Beweis kann man sich die interne BA Weisungsmail als PDF Datei anschauen. (22.10.2008)

Keine neuen Kürzungsarien bei Hartz IV Hartz IV und Resozialisierung?