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Hartz IV: ALG II nicht ans Kindergeld anrechnen

Arbeitslosengeld II: Kindergeld nicht als Einkommen anrechnen
Mir der Petiton soll erreicht werden, dass die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen für Empfänger von Leistungen nach SGB II eingestellt wird.

Begründung:
Die Förderung des Kindeswohls ist unter anderem auch eine Geldfrage. Vorallem sozial schwache Familien bedürfen einer besseren Unterstützung, vorallem wenn sie Bezieher von Leistungen nach SGB II sind. Da das Kindergeld jedoch voll auf die Leistungen als Einkommen angerechnet werden kommt es einer Bestrafung gleich. Vorallem wenn das Kindergeld erhöht werden sollte steht besagten Familien noch weniger Geld zur Verfügung. Um diesen Missstand auszuräumen sollte die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen unverzüglich eingestellt werden.

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