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Große Beteiligung beim Hartz IV Tribunal

Das Hartz IV Tribunal tagt. Foto aus JW, Adam Zalesski

Hartz IV Tribunal verhängt "sechs Monate Arbeitslosengeld II" für die Bundesregierung

Mit einer real- satirischen Veranstaltung machte ein "Hartz IV Tribunal" in Frankfurt am Main auf die reale Situation von Arbeitslosengeld II (ALG II) Betroffenen aufmerksam. 150 Besucher/innen waren am vergangenen Freitag in das Frankfurter Gewerkschaftshaus gekommen, um sich die Veranstaltung anzusehen. Eingeladen hatten verschiedene Erwerbsloseninitiativen, Kirchengruppen und Einzelgewerkschaften.

Am Ende der Veranstaltung hieß das Urteil "im Namen des Volkes": Sechs Monate ALG II für die ehemalige Bundesregierung aus SPD und Grünen sowie für die derzeitige Regierung aus Union und SPD. Die Begründung für diese Strafe lieferte das Grundgesetz nach Artikel 27: "die menschliche Arbeitskraft (sei) unter den besonderen Schutz des Staates" zu stellen. Dagegen haben beide Bundesregierungen verstoßen. Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder hatte die sogenannte Hartz IV Arbeitsmarktreform eingeführt. Die "angemessene" Hartz IV Härte der Strafe wurde den applaudierenden Zuschauern gleich mit geboten. Für die Politiker würde dies bedeuten mit rund 4 Euro pro Tag auskommen zu müssen. Um dies anschaulicher zu gestalten wurden 100 Gramm Spaghetti, zwei Kartoffeln, eine Zwiebel, eine Rübe, drei Brötchen, fünf Beutel Minze-Tee, ein Harzer Käse und Peanuts in einem Warenkorb gezeigt.

Hartz IV Betroffene unter Generalverdacht
Im Verlauf der Veranstaltung erläuterten einige Hartz IV Betroffene, wie ihre eigene Realität aussieht. Ein Fall zeigte auf, dass der Generalverdacht gegen Sozialleistungsempfänger gravierende Folgen mit sich bringen können. So wurde eine "Anklage" gegen das "Kreisjobcenter Bergstrasse" verlesen. Weil ein Sozialleistungsempfänger sein Konto bis an die Grenze des Dispositionskredit überzogen hatte, überwies der Mann 20 Euro zurück, um keinen Ärger seiner Bank zu bekommen. Diesen Umstand nahm eine Arge- Fallmanagerin zum Anlass zu erfragen, wovon er sich der Betroffene ernähre. Seine Antwort, er esse gelegentlich bei Freunden, seiner Mutter oder der Tafel (für 1 Euro) wurde zum Anlass genommen, das Arbeitslosengeld II zu kürzen. Die Fallmanagerin witterte eine "freie Verpflegung" und dem Betroffenen wurden monatlich 72 Euro gekürzt.

Die Veranstalter bewerten das Tribunal als "erfolgreich". Es mussten sogar zahlreiche Stühle besorgt werden, damit alle Besucher Platz finden konnten. Nicht nur aus Frankfurt waren Gäste gekommen, sondern teilweise aus sehr weit liegenden Städten. (21.01.2008)


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