DGB: Sofortiger Umzugsstopp für ALG II Empfänger

Lesedauer < 1 Minute

Der DGB-Bezirk NRW hat heute auf einer städtebaupolitischen Tagung in Bochum den sofortigen Stopp der Umzüge von Empfängern des Arbeitslosengeldes II gefordert und eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorgeschlagen.

"Die derzeitige Regelung, wonach für das erste Familienmitglied 45 qm und für jedes weitere Mitglied 15 qm Wohnraum als angemessen gelten, führt in vielen Familien zu erheblichen Spannungen und Belastungen,“ sagte der DGB-Bezirksvorsitzende Guntram Schneider. Hinzu komme, dass durch die derzeitige Regelung ursprünglich integrative Wohnquartiere zerstört werden können, weil sozial schwache Mieter "abgeschoben" werden. Der DGB-Bezirksvorsitzende fordert den Ministerpräsidenten, Dr. Jürgen Rüttgers auf, bei der von ihm immer wieder eingeforderten Generalrevision der Hartz-Gesetzgebung das Thema Wohnraum zu berücksichtigen. In vielen Ruhrgebietsstädten ist, so Schneider, zu beobachten, dass nach einer gewissen Karenzzeit Langzeitarbeitslose massiv unter Druck gesetzt werden, um einen Wohnungswechsel zu erzwingen. Dieser Praxis müsse ein Ende gesetzt werden.

Schneider betonte nochmals die ablehnende Haltung der Gewerkschaften zu dem von der Landesregierung beschlossenen Verkauf der Landesentwicklungsgesellschaft mit einem Wohnungsbestand von über 100.000 Wohnungen. Mit dem beabsichtigten Verkauf – voraussichtlich an einen Finanzinvestor – würde ein erheblicher Teil der Mieter von dem Verlust der Wohnung bedroht. Diesen Befürchtungen könne auch nicht durch vermeintliche soziale Sicherungen in den Kaufverträgen begegnet werden. Die Praxis zeige, dass vertragliche Sicherungen in wenigen Jahren ohne Relevanz seien.

Schneider forderte Landesbauminister Wittke auf, bei einem Verkauf der LEG in erster Linie eine Veräußerung des Wohnungsbestandes an kommunale Wohnungsbauunternehmen und -gesellschaften vorzunehmen.

Lesen Sie auch:
Hartz IV: Bald weniger Zwangsumzüge?
Hartz IV: Renovierungskosten bei Umzug- Urteil
Hartz IV: Notruf bei Zwangsumzug

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...