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Hartz IV: Nicht mehr ALG II bei 58er Regelung

Hartz IV Betroffenen darf nicht aufgrund einer Unterhaltsvermutung in Haushaltsgemeinschaften der Arbeitslosengeld II Regelsatz gekürzt werden. Das gilt auch, wenn die Betroffenen Verwandt sind.

Kassel: Kein höheres Arbeitslosengeld II, wenn man unter die 58 er Regelung fällt.

Raus aus der Statistik aber kein höheres ALG II. Dies bedeutet kurz umschrieben die sog. 58 Regelung. Das oberste Sozialgericht in Kassel hat entschieden, dass ältere Arbeitslose, die unter die 58 Regelung fallen, keinen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II haben. Dies gilt auch, wenn hohe Einkommensverluste zu beklagen sind.

Zur Zeit sind ca. 390.000 Menschen von der Regelung betroffen. Die Arge lässt die Erwerbslosen in Ruhe, sie brauchen sich nicht an der Stellensuche zu beteiligen und haben auch keinen Anspruch auf eine Vermittlung von Sozialpflichtiger Arbeit. Ein - Euro Job Angebote und Fortbildungsmaßnahmen gelten nicht für Erwerbslose, die sich auf eine sog. 58 er Regelung eingelassen haben. Bis zum Renteneintritt bleiben also die Erwerbslosen von Sanktionen und Mitwirkungspflicht verschont. Dafür tauchen sie auch nicht mehr in Arbeitslosen- Statistik auf. Die 58 Regelung gilt noch bis zum 31. Dezember 2007, danach sollen andere Modelle geschaffen werden. Der Anwalt des Klägers kündigte an, die Angelegenheit vor dem Verfassungsgericht zu klären. Kassel, Akten Zeichen: B 11b AS 9/06 R, 23.11.06

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