Hartz IV: Nebenkostenrückzahlung müssen anteilig angerechnet werden

Lesedauer < 1 Minute

Im Falle eines Paares, das zur Sicherung des Lebensunterhaltes zusätzlich ALG II erhält, hatte das zuständige Jobcenter eine Rückzahlung pauschaler Mietnebenkosten auf den Sozialleistungsanspruch für den Monat der Rückzahlung angerechnet.

Verzweifelte Studentin

Rückzahlungen müssen anteilig gemäß des Abrechnungszeitraums auf ALG II-Leistungen angerechnet werden

Der Fall wurde im Juni vor dem Sozialgericht Hannover verhandelt (S 43 AS 3130/19). Dieses entschied, dass gemäß § 41a Abs. 4 SGB II eine Durchschnittsberechnung durch das Jobcenter stattfinden muss und die Rückzahlung nicht vollständig auf den Monat der Rückzahlung angerechnet werden darf. Im konkreten Fall bedeutet dies eine anteilige Anrechnung der Betriebskostenrückzahlung auf sechs Monate, da der Abrechnungszeitraum August bis Januar umfasste.

Rückzahlungen dürfen aber nicht immer als Einkommen auf Hartz IV angerechnet werden

Eine Rückzahlung von Nebenkosten oder Steuern darf aber nicht grundsätzlich auf Sozialleistungen angerechnet werden, hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im September 2019 entschieden. Dann nämlich nicht, wenn diese unmittelbar zur Tilgung bestehender Schulden verwendet wird und damit nicht als Einkommen zur Verfügung steht.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...