Zuschuss bei Betriebs- und Heizkosten Nachzahlungen – auch bei Rente

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Eine Übernahme von Betriebskosten- und Heizkostennachforderungen können auch Menschen in Anspruch nehmen, die sonst keine Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen, allerdings im Monat der Fälligkeit der Heizkostennachzahlung anspruchsberechtigt werden. Das gilt auch für Menschen, die eine reguläre Rente beziehen.

Kein Grund zum Feiern

Die letzten Wochen des Jahres sind nicht nur Weihnachtsfeiern. Bisweilen steht auch eine böse Überraschung ins Haus, denn jetzt kommen die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen von Vermietern und Energieversorgen. Diese bedeuten oft heftige Nachforderungen.

Besonders groß ist die Belastung für Menschen, die knapp bei Kasse sind. Dazu zählen Geringverdienende, Studierende, Auszubildende, viele Rentner, Pflegebedürftige und Arbeitsuchende.

Auch ohne Sozialbezüge sind Übernahmen möglich

Eine Übernahme dieser Nachforderungen durch die Sozialbehörden, Jobcenter oder Sozialamt, ist auch dann möglich, wenn Sie ansonsten keine Sozialleistungen beziehen.

Betriebskosten zahlen die Mieter als monatliche Vorauszahlung. Nach einem Jahr muss der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellen und den Mietern zukommen lassen. In dieser wird die Differenz zwischen den realen Kosten und den Vorauszahlungen berechnet. Rückzahlungen sind ebenso möglich wie Nachforderungen.

Wo müssen Sie einen Antrag stellen?

Wenn Sie ansonsten keine staatlichen Leistungen beziehen, aber keine Mittel haben, um die Nachforderung auszugleichen, dann können Sie einen Antrag stellen beim Jobcenter oder Sozialamt, damit diese die Kosten übernehmen oder einen Zuschuss leisten.

Wann müssen Sie den Antrag stellen?

Den Antrag müssen Sie spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie die Zahlung zu leisten haben. Bei den Abrechnungsfristen zum 31.12.2024 müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme also noch im Januar liefern. Wenn Sie den Monat verstreichen lassen, werden die Kosten von der Behörde nicht übernommen.

Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V. erläutert: „Betriebskostenabrechnungen kommen häufig im Dezember bei den Mieterinnen und Mietern an und Nachzahlungen sind dann in der Regel im nächsten Monat, also im Januar, fällig. Anträge müssen dann spätestens bis zum 31. Januar gestellt werden.”

Oft herrscht Unwissen

Viele machen keinen Gebrauch von Unterstützung, die ihnen zusteht. So erklärt Thomé: „Viele Menschen mit niedrigem Einkommen, versäumen es leider aus Unkenntnis ihre Ansprüche geltend zu machen. Hier wäre es eigentlich Aufgabe der Sozialleistungsträger, die
Bürgerinnen und Bürger zu informieren.“

Wohngeld und Nachzahlung

Wer Wohngeld bezieht, tut dies deshalb, weil sein Einkommen niedrig ist. Für diese Menschen bedeutetn hohe Nachzahlungen eine massive Belastung. Die Wohngeldstelle übernimmt diese Kosten aber nicht – auch nicht teilweise.

Ist es sinnvoll, die Nachforderung der Wohngeldstelle zu melden?

Trotzdem ist es wichtig, die jährliche Nachforderung von Vermieter und Energieversorger der Wohngeldstelle zu melden. Wohngeld wird ebenfalls alle zwölf Monate neu beantragt. Eine Nachforderung belegt, dass die monatliche Belastung größer ist als sie es zuvor war. Entsprechend kann das Wohngeld für das nächste Jahr erhöht werden.

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