Wenn die Rente niedriger ist als die Rentenauskunft sagt

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Manche Rentner/innen erleben eine unangenehme Überraschung. Sie informierten sich durch eine Rentenauskunft über ihre erwartbare Rente, und wenn sie das erste Mal ihre Altersrente erhalten, dann ist sie niedriger als in der Auskunft angegeben. Hier erläutern wir mögliche Gründe.

Was ist die Rentenauskunft?

Wer 55 Jahre und älter ist erhält alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die vorherige Renteninformation. In der Rentenauskunft enthalten sind alle gespeicherten Versicherungszeiten und Angaben über die Höhe der Rente, die sie bisher zu erwarten haben. Sie können eine Rentenauskunft auch schon vor dem 55. Lebensjahr erhalten. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Rentenhöhe zur Regelaltersgrenze

In der Rentenauskunft enthalten ist die voraussichtliche Höhe der Regelaltersrente. Dabei werden die Entgeltpunktewerte wie bis zum letzten Stand im Versicherungsverlauf als Grundlage genommen.

Reale Rente ist niedriger? Was ist der Grund?

Fällt die reale Altersrente jetzt niedriger aus als in der Auskunft angegeben, hat die Rentenversicherung sie möglicherweise falsch berechnet. Davon sollten Sie jedoch nicht automatisch ausgehen, sondern auch andere Fehlerquellen prüfen.

1. Es können erstens im Versicherungsverlauf rentenrechtliche Zeiten fehlen, die möglicherweise die Höhe ihrer Rente beeinflussen.

2. Zweitens haben die Betroffenen möglicherweise Abschläge auf die Rente nicht berücksichtigt.

3. Drittens kann es sein, dass sie vorzeitig in die Rente eingetreten sind. Dann fehlen Beitragszeiten, und die Rente fällt niedriger aus als bei der Regelaltersgrenze.

4. Viertens ist die Rentenhöhe in der Rentenauskunft eine Schätzung und nicht identisch mit der letztlich bewilligten Altersrente.

Geänderte Rechtslage

Die Rentenauskunft erfolgt jeweils nach der gerade gültigen Gesetzeslage. Deshalb muss sie unverbindlich sein. Verändern sich die Renten, weil die Gesetze geändert werden (werden Renten zum Beispiel angepasst wegen Inflation oder anderen Gründen), dann ist der tatsächliche Betrag beim Eintritt der Regelaltersgrenze anders als in der Rentenauskunft zuvor.

Regelaltersrente und vorgezogene Altersrente

Die Rentenauskunft ist unverbindlich und kein Rentenbescheid. Die Höhe der in der Rentenauskunft geschätzten Altersrente bezieht sich auf den Beginn der Regelaltersrente und nicht auf eine vorgezogene Altersrente.

Der Rentenabschlag

Die Höhe der Altersrente wird gemindert, wenn sie vor der Regelalterszeit in Rente gehen. Jeder Monat, den Sie vor der regulären Altersgrenze mit dem rentenpflichtigen Arbeitsleben aufhören, bedeutet 0, 3 Prozent weniger Geld in der Ruhezeit. Maximal beträgt der Rentenabschlag 18, 0 Prozent ihrer Rente.

Was können Sie tun?

Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen und böse Überraschungen vermeiden wollen, dann können Sie frühzeitig ihre Rentenhöhe ausrechnen lassen für den realen Termin, an dem Sie beabsichtigen, das Arbeitsleben zu beenden. Die Rentenversicherung liefert ihnen diese Daten. Sie müssen eine derartige Berechnung indessen beantragen. Sinnvoll ist es, die erwartbare Höhe der realen Rente bereits mehrere Jahre vor dem Rentenantritt zu prüfen.

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