Sperre beim Arbeitslosengeld trotz Kündigung verhindern

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Wer seinen Job kündigt, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Wie eine Sperre, die bis zu 6 Monate betragen kann, umgegangen werden kann, beantwortet der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Lange aus Hannover.

Wie lange kann die Arbeitslosengeldsperre andauern?

Während der Sperrzeit erhalten Anspruchsberechtigte kein Arbeitslosengeld. Diese Zeit dauert in der Regel zwölf Wochen, also fast drei Monate. Die Dauer der Gesamtleistung, auf die eine Person Anspruch hat, verkürzt sich durch eine Sperrzeit um ein Viertel.

Die gesetzliche Grundlage für die Sperrzeit findet sich im Sozialgesetzbuch III (SGB III), nicht im SGB II, wie fälschlicherweise oft angenommen. Das SGB III regelt die Arbeitsförderung in Deutschland und definiert die Voraussetzungen sowie die Dauer einer Sperrzeit.

Die Sperre beim Arbeitslosengeld wird verhängt, um Fälle zu sanktionieren, in denen Berechtigte ihre Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit selbst herbeiführen.

“In einigen Fällen kann sogar eine Arbeitslosengeldsperre von 6 Monaten verhängt werden”, mahnt Lange.

Wann wird eine Sperrzeit verhängt?

Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn ein Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhält, also ohne einen wichtigen Grund handelt, der seine Arbeitslosigkeit herbeiführt. Dies beinhaltet beispielsweise “die Eigenkündigung oder das Eingehen eines Aufhebungsvertrags ohne triftigen Grund”, warnt der Anwalt.

Voraussetzungen für die Verhängung einer Sperrzeit

Die wichtigste Voraussetzung für die Verhängung einer Sperrzeit ist das versicherungswidrige Verhalten des Arbeitnehmers. Hierunter fällt die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der eigenen Arbeitslosigkeit.

Beispiele für ein solches Verhalten “sind die eigenständige Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder das Verursachen einer Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund eigenen Fehlverhaltens”, sagt der Arbeitsrechtsexperte.

Häufig für eine Sperre ist das Fehlen eines wichtigen Grundes für das versicherungswidrige Verhalten. Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise eine ernsthafte Erkrankung sein, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, seine berufliche Tätigkeit fortzuführen. Allerdings muss der Arbeitnehmer das nachweisen.

Die finanziellen Einbußen durch eine Sperrzeit können erheblich sein. Während der Sperrzeit erhält der Betroffene kein Arbeitslosengeld, was zu signifikanten finanziellen Schwierigkeiten führen kann. Darüber hinaus verkürzt sich der Gesamtzeitraum, für den Arbeitslosengeld beansprucht werden kann.

Vermeidung der Arbeitslosengeldsperre

Die Vermeidung einer Sperrzeit erfordert ein umsichtiges Handeln des Arbeitnehmers. Vor einer Eigenkündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollte stets geprüft werden, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Zudem empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Fallstricke zu umgehen.

Hier sind Strategien, die helfen können, eine Sperrzeit zu verhindern:

1. Gründliche Vorbereitung und Information

Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen: Sich über die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für eine Sperrzeit zu informieren, ist grundlegend. Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) bietet hierzu detaillierte Informationen.

2. Beratung durch Fachleute

Inanspruchnahme rechtlicher Beratung: Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann individuell beraten und aufzeigen, welche Optionen im Fall einer drohenden Kündigung oder bei Überlegungen zur Eigenkündigung bestehen.

Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle: Eine frühzeitige Beratung kann ebenfalls hilfreich sein. Viele Erwerbslosenberatungsstellen bieten Beratungsgespräche an, in denen geklärt wird, wie sich bestimmte Handlungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken können.

3. Suche nach alternativen Lösungen

Interne Lösungsversuche: Bevor man eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte intern nach Lösungen gesucht werden. Gespräche mit dem Arbeitgeber über Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder Versetzungen innerhalb des Unternehmens können eine Alternative darstellen.

4. Dokumentation wichtiger Gründe

Dokumentation bei gesundheitlichen Problemen: Wenn gesundheitliche Probleme ein wichtiger Grund für eine Kündigung sind, sollten diese durch ärztliche Atteste detailliert belegt werden. Eine genaue Dokumentation ist essentiell, um im Bedarfsfall den wichtigen Grund nachweisen zu können.

5. Strategischer Einsatz von Aufhebungsverträgen

Aufhebungsvertrag als letztes Mittel: Ein Aufhebungsvertrag sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn keine anderen Optionen mehr bestehen. Die Bedingungen des Aufhebungsvertrags sollten genau geprüft werden, insbesondere in Bezug auf die Formulierungen, die eine Sperrzeit verhindern können.

6. Nutzung von Kündigungsschutzklagen

Einleitung einer Kündigungsschutzklage bei ungerechtfertigter Kündigung: Falls eine Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Im Rahmen des Verfahrens kann oft ein Vergleich erzielt werden, der die Vermeidung einer Sperrzeit ermöglicht.

7. Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs

Gerichtlicher Vergleich: Ein gerichtlicher Vergleich kann so gestaltet werden, dass er nicht als versicherungswidriges Verhalten des Arbeitnehmers gewertet wird. Solche Vergleiche werden von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel akzeptiert und führen nicht zur Verhängung einer Sperrzeit.

Ein gerichtlicher Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kann eine Möglichkeit sein, eine Sperrzeit zu vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit sieht in solchen Fällen in der Regel von einer Sperrzeit ab, da der Arbeitnehmer nicht als vorsätzlich handelnd angesehen wird.

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