Schwerbehinderung: Unendliches Warten auf Einstufung des GdB – Versorgungsamt überfordert

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Menschen, die ihre Behinderung einstufen lassen, brauchen umgehend Unterstützung und jedes zusätzliche Warten auf den Bescheid des Versorgungsamtes auf ihren Antrag bedeutet weitere Einschränkungen.

In Sachsen wartete jetzt eine Betroffene sieben Monate, bis das Versorgungsamt anwortete.

Sieben Monate bis zur Antwort des Versorgungsamtes

Ein Bürger aus Gardelegen / Sachsen-Anhalt hatte für seine alte Mutter, die gesundheitlich sehr beeinträchtigt ist, einen Antrag auf Neueinstufung ihrer Schwerbehinderung gestellt. Sieben Monate dauerte es, bis er einen Bescheid des zuständigen Versorgungsamtes erhielt.

Wie ist die Rechtslage?

Denise Vogel vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sagte, laut der Zeitung Volksstimme, das deutsche Sozialrecht betrachte bis zu sechs Monate als zumutbar, um Beiträge zu beantworten. Bei einem Widerspruch würden drei Monate als angemessen gelten.

“Anspruch endet mit Tod”

Denise Vogel erläutert, so die Volksstimme: “Sollte der Antragsteller aber versterben, bevor eine Entscheidung gefallen ist, erlösche der Anspruch auf Feststellung der Merkmale einer Behinderung mit dem Zeitpunkt des Todes. Dann werde das Verwaltungsverfahren eingestellt.”

Viele sterben, bevor sie einen Behindertenausweis bekommen

Nach der Einstufung des Behinderungsgrades kann es zudem noch einmal extrem lange dauern, bis die Betroffenen ihren Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bewilligt bekommen. Denise Vogel spricht eine traurige Wahrheit an, die nur allzuoft zutrifft.

So alarmierte der Sozialverband VdK in Hamburg: “Besonders tragisch ist dabei, dass in der Hansestadt Jahr für Jahr etwa 500 Menschen versterben, während sie auf die Bewilligung ihres Antrags warten.” Dabei kommt es zu Wartezeiten auf den Ausweis von zwei Jahren und mehr.

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“Behörde ist überfordert”

Die Sprecherin des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt erklärt die lange Wartezeit wie im Fall aus Gardelebsen mit der Überforderung der Behörde: „Leider sehen wir uns derzeit mit einem stark erhöhten Antragsaufkommen im Bereich Schwerbehindertenrecht konfrontiert.“

So habe es 2023 43.550 Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung gegeben, im Vergleich zu 35.540 im Jahr 2021.

Sie sagt: „Durch diese signifikante Erhöhung kann es leider, wie im vorliegenden Fall geschehen, zu Verzögerungen kommen.”

Wie sieht es in anderen Regionen aus?

2018 lag laut dem Hamburger Senat die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Feststellung des Grads einer Schwerbehinderung in Hamburg bei 129 Tagen.

Würden aber mit der Antragstellung aber alle medizinischen Unterlagen gleich mit eingereicht und sei keine weitere Begutachtung nötig, liege die Bearbeitungszeit bei rund 14 Tagen.

Was tun, wenn der Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung abgelehnt wird?

Wenn das Versorgungsamt den Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des Grades der Behinderung ablehnt, dann können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerpsruch gegen die Entscheidung einlegen.

Um diesen Widerspruch hinreichend zu begründen, müssen Sie die entsprechende Akte des Versorgungsamtes einsehen und vor allem die Stellungnahme des Versorgungsarztes. Hier erkennen Sie, welche Befunde berücksichtigt, und welche Beeinträchtigungen ignoriert oder falsch bewertet wurden.

Ein Widerspruch ohne ausreichende Begründung wird höchstwahrscheinlich abgelehnt.

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