Schwerbehinderung: Die Pauschbeiträge wurden verdoppelt – die GdB in der Übersicht

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Pauschbeträge sind Freibeträge (hier für Menschen mit Behinderung), die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Sie gelten ab 2021 für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 und wurden verdoppelt.

Was ist ein Pauschbetrag

Pauschbetrag, hier der Pauschbetrag bei Schwerbehinderung, ist die Abkürzung für Pauschalbetrag. Es handelt sich um einen Mindestbetrag, der angerechnet wird, ohne Einzelbeträge nachweisen zu müssen und auszurechnen.

Was hat sich 2024 geändert?

Wozu dienen Pauschbeträge?

Pauschalbeträge entlasten in erster Linie die Verwaltung. Die zuständigen Finanzbehörden ersparen sich so die Mühe, eine Menge an Einzelbelegen zu prüfen und jeweils für sich zu berechnen.

Wie wird der Freibetrag registriert?

Den Freibetrag können Betroffene als Lohnsteuerabzugsmerkmal beim Finanzamt melden. Dieses teilt ihn elektronisch dem Arbeitgeber mit, und der berücksichtigt ihn bei der Lohnabrechnung. Oder aber der Freibetrag wird rückwirkend im Jahresausgleich geltend gemacht.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Dieser Freibetrag hängt vom Grad der Behinderung ab. Seit Januar gilt bei einem

  • GdB 20 ein Pauschbetrag von 384 Euro,
  • GdB 30 gelten 620 Euro,
  • bei 40 860 Euro,
  • bei einem GdB 50 sind es 1.140 Euro.
  • Bei einem GdB von 60 vermehrt sich der Freibetrag auf 1.440,
  • und bei GdB 70 auf 1.780 Euro.
  • Mit einem GdB von 80 beläuft sich die Summe auf 2.120 Euro,
  • bei einem GdB von 90 auf 2.460 Euro,
  • und bei GdB 100 sind es 2.840 Euro.

Bei Behinderungen mit Merkzeichen H, BI oder TBl gibt es einen Freibetrag von 7.400 Euro, unabhängig vom Grad der Behinderung.

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Wann gilt der Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag gilt immer in voller Höhe für das ganze Jahr, auch dann, wenn die Voraussetzungen nicht in der gesamten Zeit vorhanden waren. Ändert sich im Lauf des Jahres der GdB, dann gilt immer der höchste Grad der Behinderung.

Werden die einzelnen Aufwendungen berechnet?

Der Pauschbetrag wird ausgezahlt, ohne dass einzelne Kosten nachgewiesen werden müssen. Das ist nicht immer günstig für die Betroffenen. Wenn nämlich die tatsächlichen Aufwendungen den Pauschbetrag übersteigen, dann kann es besser sein, statt des Pauschbetrages die realen Aufwendungen mit Belegen nachzuweisen.

Pauschbetrag bei Kindern

Bei Kindern können Eltern, die Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten, den Pauschbetrag auf sich übertragen lassen. In der Regel wird dieser zwischen beiden Elternteilen dividiert, es sei denn, die Eltern wollen eine andere Regelung.

Erhält nur ein Elternteil den Kinderfreibetrag, dann bekommt dieses auch den Pauschbetrag.

Verdoppelte Pauschalbeträge bei Behinderungen

Ab 2021 wurden die Pauschbeiträge für Menschen mit Behinderungen verdoppelt. Jeder Mensch mit einem Grad der Behinderung ab 20 hat Anspruch auf einen Pauschbetrag.

Statt Fahrtkosten individuell nachzuweisen, bekommen alle mit einem GdB 80 eine Pauschale von 900 Euro, und dies gilt auch bei einem Grad von 70 mit Merkzeichen G. Mit Merkzeichen aG, Bl oder H gibt es sogar einen Pauschbetrag von 4.500 Euro.

Wie wird der Pauschbetrag berücksichtigt?

Wer angestellt ist, bei dem fließt der pauschale Freibetrag in die monatliche Lohnabrechnung ein. Er muss dazu allerdings dem Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal vorliegen.

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