Abfindung als Ausgleichszahlung für die Rente

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Wenn Arbeitnehmer vom Arbeitgeber am Ende ihrer Beschäftigung eine Abfindung erhalten, dann kann diese dafür genutzt werden, eine Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung zu leisten.

Der Abschlag bei vorzeitiger Rente

Vorzeitig in Rente zu gehen, ist zwar möglich, bedeutet aber, pro Monat 0,3 Prozent der Rentenzahlung zu verlieren.

Beim höchsten möglichen vorzeitigen Renteneintritt von fünf Jahren entfallen also ganze 18 Prozent des Geldes, was monatlich auf ihrem Konto eingeht.

Abschläge durch Ausgleich verhindern

Die Rente bemisst sich nach der Dauer und Höhe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung. Wenn Sie vorhaben, frühzeitig in Rente zu gehen, können Sie Abschläge vermeiden, indem sie die dann fehlenden Beiträge durch eine Ausgleichszahlung leisten.

Solch ein Ausgleich ist möglich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Gibt es Grenzen des Ausgleichs?

Wenn Sie einen solchen Ausgleich zahlen wollen, dann sollten Sie sich mit der Rentenversicherung auseinander setzen. Diese erteilt Ihnen als Versichertem auf Antrag Auskunft darüber, bis zu welcher Höhe Sie Ausgleichszahlungen leisten können. In jedem Fall müssen Sie diese Auskunft einholen, bevor Sie einen Ausgleich zahlen.

Ausgleich kann höhere Rente bedeutetn

Ein Ausgleich verpflichtet Sie keineswegs, früher in Rente zu gehen. Wenn Sie erst zur Regelalterszeit die Beschäftigung beenden, dann ist der Ausgleich kein Ausgleich mehr, sondern wird als Bonus auf ihre reguläre Rente berechnet. Sie bekommen dann also mehr Rente.

Kann der Ausgleich zurückgezahlt werden?

Nicht möglich ist es jedoch, einen einmal an die Rentenversicherung gezahlten Ausgleich zurückzuerhalten. Mit der Zahlung an die Rentenkasse überlassen sie dieser ihr Geld, und das wird nur für die Rente verwendet.

Abfindung direkt an die Rentenversicherung überweisen?

Es ist auch möglich, dass ihr Arbeitgeber die Abfindung direkt an die Rentenversicherung überweist. In jedem Fall sollten Sie, wenn Sie mit einem Steuerberater die Optionen durchgegangen sind, mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Modalitäten Abfindung mit dem Arbeitgeber besprechen.

Punkte sind zum Beispiel: Wird die Abfindung en bloc ausgezahlt, auf mehrere Jahre verteilt oder direkt vom Arbeitgeber an die Rentenversicherung geleistet?

Günstige Versteuerung

Eine an den Arbeitnehmer gezahlte Abfindung wird steuerrechtlich auf fünf Jahre verteilt. Eine Ausgleichszahlung des Arbeitgebers direkt an die Rentenversicherung kostet keine Steuern.

Allerdings müssen Sie, wenn Sie später eine höhere Rente bekommen, auch mehr Steuern bezahlen. Wieviel das genau sein wird, das können Sie mit einem Steuerberater abklären. Es gibt hier keine allgemeinen Richtlinien, sondern die indiviuelle Situation muss geprüft werden.

Prüfen Sie, was das Beste für Sie ist

Wenn Sie die Auskunft der Rentenversicherung zu Ausgleichszahlungen erhalten haben, sollten Sie sich frühzeitig vor Eintritt des Rentenalters mit Fachleuten besprechen, welche Möglichkeit derzeit für ihre Situation optimal ist.

So kann es sich durchaus ändern, ob eine Ausgleichzahlung an die gesetzliche Rentenversicherung die beste Wahl ist oder ob Sie besser in eine private Rentenversicherung investieren sollten.

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