Zum Jahresbeginn 2024 erhöhten gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge. Rentner müssen dies aber erst im März bezahlen.
Inhaltsverzeichnis
Zusatzbeitrag ist ab März fällig
Der Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen für Rentner für das laufende Jahr wird zwar für Januar festgelegt, trifft die Betroffenen aber erst im März.
Das Gesetz schreibt eine Frist von zwei Monaten bei Erhöhungen wie Senkungen der Krankenkassen-Beiträge vor. Das gilt nicht nur 2024, sondern in jedem Jahr.
Werden Betroffene benachrichtigt?
Die verminderte Rente durch den höheren Beitrag für die Krankenversicherung erkennen Betroffene an ihrem Kontoauszug. Die Rentenversicherung informiert darüber nicht extra. Schriftliche Bescheide der Versicherung werden nur in Ausnahmen verschickt.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
2024 liegt der Zusatzbeitrag im Schnitt bei 1,7 Prozent. Er kommt zum allgemeinen Beitragssatz hinzu. Der Durchschnitt sagt hingegen nicht aus, dass die jeweilige Krankenkasse um diesen Betrag erhöht. Vielmehr bestimmt die jeweilige Kasse selbst den Zuschlag.
Wie kommt es zum Durchschnittswert?
Jedes Jahr im Herbst legt eine Expertengruppe im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums den erwartbaren durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest. Es handelt sich dabei nicht um eine Verpflichtung für die Krankenkassen.
So können die jeweiligen Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen bei einem Durchschnitt von 1,7 Prozent zwischen 0,3 Prozent und 2,0 Prozent liegen.
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag insgesamt?
Der Zusatzbeitrag kommt zum regulären Krankenkassenbeitrag der Rente hinzu. Bei den jeweiligen Krankenkassen liegt er zwischen 14,9 Prozent und 16,6 Prozent der Rente. Die konkrete Höhe bestimmen die Kassen selbst.
Was ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?
Die Krankenversicherung der Rentner ist keine spezifische Krankenkasse. Sie bezeichnet hingegen einen Status, in dem Rentner sich befinden. Wer eine gesetzliche Rente bezieht und gesetzlich versichert war, der gilt als pflichtversichert in der KVdR.
Drei Gruppen von Rentnern
Unter Rentnern gibt es drei Gruppen von Krankenversicherten. Erstens diejenigen, die in der KVdR pflichtversichert sind. Die zweite Gruppe ist freiwillig gesetzlich versichert und die dritte privat krankenversichert.
Pflichtversicherung bringt Vorteile
Pflichtversicherte haben in der Krankenversicherung der Rentner deutliche Vorteile gegenüber freiwillig gesetzlich Versicherten. Oft sind die von ihnen geforderten Beiträge für die Krankenkasse geringer als bei den “Freiwilligen”.
Privatversicherte haben nichts mit der Krankenversicherung für Rentner zu tun
Private Krankenversicherungen bei Rentnern haben mit den Regularien der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner nichts zu tun.
Privat Versicherte sind indessen gut beraten, wenn Sie in ihrer gesetzlichen Rente einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte sind zu einem derartigen Zuschuss berechtigt.
Problemloser Wechsel kann bares Geld bedeuten
Die Krankenversicherung der Rentner ist ein Status. Betroffene können ihre gesetzliche Krankenkasse ohne Probleme selbst wählen und wechseln.
Der Vorteil der gesetzlich Versicherten im Unterschied zu den privat Versicherten ist: Die ausgewählte Krankenkasse hat eine Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang). Private Krankenversicherungen entscheiden hingegen zum Beispiel nach Alter und Erkrankungen.
Wenn also die jeweilige gesetzliche Krankenkasse einen hohen Zusatzbeitrag einfordert, dann haben die gessetzlich versicherten Rentner die Möglichkeit zu einer Kasse zu wechseln, die ihnen bessere Kondition bietet.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.