Die Postbank verwaltet Pfรคndungsschutzkonten (P-Konten) nicht so, wie es rechtlich vorgeschrieben ist. Durch rechtswidrig gesperrte Konten oder zu spรคt eingerichtete Freibetrรคge schlittern Betroffene in persรถnliche Katastrophen. Das jedenfalls berichtet die Verbraucherzentrale in NRW.
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Pfรคndungsschutz ist oft nicht gewรคhrleistet
Der Sinn und Zweck eines P-Kontos ist es, von Pfรคndung Bedrohte vor Pfรคndungen zu schรผtzen. Doch viele Inhaber solcher Konten bei der Postbank berichten, dass ihnen Konten widerrechtlich gesperrt wurden und sie รผber das vorgesehene Guthaben nicht verfรผgen konnten.
Postbank gesteht Fehler ein
Die Postbank gab nach Druck Fehler zu und stellt auf ihrer Internetseite einen โAntrag auf Schadensersatzโ bereit, den Geschรคdigte nutzen kรถnnen. Dieser bezieht sich jedoch lediglich auf Mindestansprรผche.
Verbraucherschutz bietet Formulierungshilfe
Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen stellt fรผr gerichtliche Auseinandersetzungen, um “unverzรผglich das pfรคndungsfreie Kontoguthaben in der in der Begrรผndung genannten Hรถhe zur Verfรผgung zu stellen” eine Formulierungshilfe bereit.
Die Verbraucherschรผtzer raten zudem, die Ansprรผche direkt beim Ombudsmann der privaten Banken zu stellen. Auch hierfรผr stellt sie eine Formulierungshilfe bereit โGeltendmachung Entschรคdigung Ombudsmann”.
Welche Probleme gibt es?
Inhaber von P-Konten bei der Postbank wurden durch folgende Handlungen oder Unterlassungen der Postbank geschรคdigt: In ein P-Konto umgewandelte Konten hatten keinen Freibetrag, obwohl dieser in wenigen Tagen vorhanden sein muss. Bei anderen P-Konten war ein erhรถhter Freibetrag trotz Bescheinigung nicht verfรผgbar.
Existenzen werden bedroht
Es handelt sich hier mitnichten nur um kleine รrgernisse. P-Konten werden eingerichtet, um Betroffenen ein Existenzminimum trotz Schulden zu ermรถglichen. Leisten die Banken diesen Schutz nicht, dann fehlt das Geld, um Lebensmittel wie Medikamente zu kaufen, oder Dauerauftrรคge sind nicht gedeckt (fรผr Miete, Telefon, Internet oder Strom).
Schadensersatz fordern
Geschรคdigte kรถnnen mit einem “Antrag auf Schadensersatz” auf der Internetseite der Postbank Anspruch auf Schadensersatz bis zu 1.000 Euro geltend machen. Dies bezieht sich aber nur auf Schรคden, die mit einer Pfรคndung, einer Insolvenz oder der Bearbeitung eines Pfรคndungsschutzkontos zusammen hรคngen. Laut Verbraucherschutzzentrale sind dies nur gesetzliche Mindestansprรผche.
Weitere Ansprรผche nicht berรผcksichtigt
Laut der Verbraucherzentrale sind dabei weitere berechtigte Ansprรผche der Geschรคdigten nรคmlich nicht berรผcksichtigt. Diese umfassen damnach den erheblichen Zeitaufwand, um eine Problemlรถsung zu erhalten.
So schreibt die Postbank klar, dass die โeigene Arbeitszeit fรผr die Bearbeitung oder Abwehr der Schรคden nicht erstattet wird.โ
Hilfe durch einen Ombudsmann
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Geschรคdigten, die “von den Konto-Problemen massiv und รผber lรคngere Zeit betroffen waren daher die Geltenndmachung weiterer Ansprรผche”. Dafรผr kรคme ein Schiedsverfahren beim Ombudsmann der privaten Banken in Frage.
Wie ist der gesetzliche Anspruch?
Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf Schadesnersatz von Bankdienstleistungen gibt es zwar nicht. Allerdings, so die Verbraucherzentrale “gebieten die bislang bekannten technischen und vor allem auch organisatorischen Fehler der Postbank eine angemessene Entschรคdigung”. In vergleichbaren Fรคllen hรคtte es eine Aufwandsentschรคdigung gegeben.